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Kategorie: Praxisfinanzen
Keine Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages
Ablehnung im Finanzausschuss
Zu einer Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages wird es vorerst nicht kommen. Der Finanzausschuss lehnte am 28.11.2018 in seiner Sitzung entsprechende Vorstöße der Oppositionsfraktionen AfD und FDP ab.
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag eine „sofortige und uneingeschränkte” Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dieser sei verfassungswidrig, denn der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP-Fraktion erklärte, dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, „sodass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt”. Daher sei ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags verfassungswidrig.
Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 30. November 2018