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31.07.2024 15:39 Alter: 201 days
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

Neue Dimension in der zahnärztlichen Abrechnung

Der BDIZ EDI legt zusätzlich zur jährlichen BDIZ EDI-Tabelle die ANALOG-Tabelle mit Chairside-Leistungen auf


 

 

 

 

Information unseres Kooperationspartners BDIZ EDI: Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. European Association of Dental Implantologists

 

Die aktuelle BDIZ EDI-Tabelle zeigt anschaulich, dass inzwischen 101 BEMA-Leistungen höher bewertet sind als die entsprechende GOZ-Leistung im 2,3-fachen Steigerungssatz. Als Ausweg aus dem Dilemma in der privatzahnärztlichen Abrechnung durch einen GOZ-Punktwert, den der Verordnungsgeber seit 65 Jahren nicht angehoben hat, gibt der BDIZ EDI mit der ANALOG-Tabelle 2024 eine erweiterte Hilfestellung zur Analogabrechnung zu weit mehr als 200 Leistungen und den dabei anzusetzenden Gebührenziffern.

 

Bisher gab kaum jemand konkrete Empfehlungen zu den bei der Analogabrechnung sinnvollerweise anzusetzenden Gebührenziffern. Diesen Schritt vollzieht der BDIZ EDI mit der ANALOG-Tabelle, die als Empfehlung dient. Der BDIZ EDI hat als Grundlage – wie in der BDIZ EDI-Tabelle 2024 – einen Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 390 Euro veranschlagt.

 

Der Klassiker, die BDIZ EDI-Tabelle mit allen zahnärztlichen Leistungen, wird seit 2005 von BDIZ EDI-Präsident Christian Berger jährlich überarbeitet neu aufgelegt und vergleicht seither alle Leistungen im BEMA mit GOZ und GOÄ – seit einigen Jahren auch mit Zeitwerten für die einzelne Leistung. Die Tabelle zeigt seit Jahren deutlich, dass die Schere immer weiter zuungunsten des betriebswirtschaftlichen Auskommens der Zahnarztpraxen aufgeht.

 

Christian Berger: „Auf politischer Ebene werden wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wenig bis nichts erreichen, das haben die vergangenen Jahrzehnte im Dialog bzw. in der Auseinandersetzung mit der Politik gezeigt. Wir müssen uns andere Lösungen suchen und sie tatsächlich nutzen – das Bundesverfassungsgericht hat uns dazu aufgefordert. Unsere Tabellen machen es möglich, Zahnmedizin nach State of the Art mit angemessenen Honoraren anzubieten. Für den Praxisalltag bieten sie eine schnelle Orientierung im Leistungsdschungel von BEMA, GOZ und GOÄ“. 

 

Die neue Lösung des BDIZ EDI für Leistungen, die in der veralteten GOZ von 2012 nicht enthalten sind, lautet: ANALOG-Tabelle mit konkreten Gebührenziffern und zusätzlich eine Liste mit Chairside-Leistungen, deren Abrechnung in den Praxen oftmals vernachlässigt wird. „Für den vermehrten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet“, sagt Christian Berger. In der ANALOG-Tabelle 2024 werden erstmals alle Abrechnungsempfehlungen des BDIZ EDI zur Analogberechnung und alle derzeit empfohlenen Chairside-Leistungen abgebildet. Diese neue Tabelle bietet zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, welches Ziel die Analogberechnung hat, wie sie ausgeführt werden muss und welche Legitimation sie hat.

 

Jede Gebührenziffer ist in der Sache eine abstrakte Rechtsnorm, die Analogziffer im Ergebnis also auch mit dem Unterschied, dass sie durch den Zahnarzt selbst geschaffen werden darf. Für die Frage nach dem Ob der Analogieberechnung weist der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 13.05.2004 – III ZR 344/03 – auf einen entscheidenden Punkt hin: „Dem Arzt kann nicht angesonnen werden, sich in Fällen, in denen die Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte wegen eines möglichen Regelungsdefizits Zweifel aufwirft, durch Abschluss einer Vereinbarung ein angemessenes Honorar zu sichern.“  Die Frage nach dem Wie wird in der Tabelle Schritt für Schritt erklärt. Dies gilt insbesondere für die in den Gebührenordnungen bisher überhaupt nicht abgebildeten Aufklärungsleistungen, wie sie seit dem 26.02.2013 auch in den §§ 630c und 630e BGB enthalten sind.

 

Im Abrechnungsteamdes BDIZ EDI haben mitgearbeitet: Christian Berger, Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Kerstin Salhoff und ihre Mitarbeiterin Marina Böer.

 

BDIZ EDI-Tabelle 2024 und ANALOG-Tabelle 2024 mit Chairside-Leistungen sind im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 39 Euro/29 Euro (Kombinationspreis 60 Euro) erhältlich. Mitglieder erhalten je eine Tabelle kostenfrei zugesandt. Die bibliografischen Angaben stehen in der Pressemeldung. Leseproben im Onlineshop: www.bdizedi.org/shop/

 

Bei Rückfragen: Anita Wuttke, Pressereferentin BDIZ EDI, Tel. 089/720 69 888, E-Mail:wuttke@bdizedi.org

 

Quelle: BDIZ EDI am 31. Juli 2024