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28.07.2024 09:46 Alter: 321 days
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Info im Blog Dentists4Dentists: D4D


 

 

Die Finanzverwaltung ermöglicht es Steuerpflichtigen nun, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres abzuschreiben, abweichend von der bisherigen Dreijahresregelung. Für Homepages gilt diese neue Regelung jedoch nicht. Hier bleibt die dreijährige Abschreibungsfrist bestehen. Weitere Informationen und ein Video finden Sie hier. Quelle: D4D am 22. Juli 2024