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11.07.2024 12:08 Alter: 252 days
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Betriebliche Kranken- und Pflegeversicherung

PKV: Zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel


 

 

Position

 

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und meist auch finanzierte Form der Krankenversicherung, von der Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Seit 2020 würdigt der Gesetzgeber diese ergänzende Vorsorge durch steuerfreie Beiträge.

 

 

Über 2 Millionen Beschäftigte haben eine betriebliche Krankenversicherung

 

Ende 2023 haben über 39.000 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung angeboten. Das sind fast 42 Prozent mehr als noch 2022 (27.700). Gezählt werden übrigens nur die Arbeitgeber, die die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig tragen. Mit der Zahl der Unternehmen steigt auch die Zahl der Beschäftigten, die von einer solchen Absicherung profitieren, kontinuierlich. Ende 2023 hatten über 2 Millionen Personen eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung.

 

Vorteile für Unternehmen

 

Die Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Und auch den Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Laut einer Umfrage vom November 2023 ist für rund 45 Prozent der Befragen eine bKV wichtiger als andere Firmen-Extras wie etwa Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen. Demnach ist die betriebliche Krankenversicherung sogar jedem vierten Arbeitnehmer wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch ist die Zustimmung in der Gruppe der 18-29-Jährigen.

 

Damit wird die betriebliche Krankenversicherung ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel. Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen gibt an, offene Stellen nicht mehr besetzten zu können. Und die Situation wird sich durch die Alterung der Bevölkerung weiter verschärfen: Laut Vorausberechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen sinken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.

 

Das Wachstum bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zeigt die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu engagieren. Es ist aber auch Ausdruck für den immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte.

 

Wie funktioniert die bKV?

 

Die bKV kann aus „Bausteinen“ entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzt werden. Sie versteht sich als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen wie beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, aber auch Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherungen. Sie hilft also, bei den gesetzlich Versicherten Lücken in der Versorgung zu schließen.

 

Das Angebot der bKV kann durchaus günstiger sein als bereits bestehender Versicherungsschutz. Entscheidend ist für Arbeitnehmer, ob und zu welchen Bedingungen die Leistungen der bKV weiterversichert werden können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln, in Rente gehen oder der Arbeitgeber den Rahmenvertrag für die bKV kündigt. Der Neuabschluss eines vergleichbaren Tarifs ist schon wegen des höheren Eintrittsalters immer teurer als der frühere Tarif. Wichtig ist, dass Versicherte darauf achten, Versicherungen nicht „doppelt“ zu zahlen.

 

bKV-Beiträge sind wieder steuerfrei

 

Seit 2020 sind Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde klargestellt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen. Im Übrigen bleibt es hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der bKV bei den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 7. Juni und 4. Juli 2018 (VI R 13/16 und VI R 16/17) zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug fortentwickelt hat.

 

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn. Quelle: PKV-Verband am 11. Juli 2024