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< Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein
01.07.2024 11:55 Alter: 261 days
Kategorie: Zahnheilkunde

Rote-Hand-Brief zu Chlorhexidin

BfArM: CAVE


 

 

Gelangen Chlorhexidin-haltige Arzneimittel ins Auge, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Darauf macht das BfArM aufmerksam, wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berichtet.

 

Eine versehentliche Exposition der Augen mit Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln kann schwere Hornhautverletzungen und anhaltende Sehbehinderungen zur Folge haben; möglicherweise kann eine Hornhauttransplantation erforderlich sein.

 

Auf diese Information des BfArM macht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in einer Mitteilung aufmerksam. Demnach wurden Fälle berichtet, in denen die Lösung trotz Augenschutzmaßnahmen über den vorgesehenen chirurgischen Anwendungsbereich hinaus in die Augen gelangte. Daher, folgende Warnungen/Empfehlungen:

 

  • Chlorhexidin-haltige Mono- und Kombinationspräparate dürfen nicht in die Augen gelangen beziehungsweise nicht mit den Augen in Berührung kommen.
  • Bei der präoperativen Anwendung ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen, um sicherzustellen, dass Chlorhexidin nicht in die Augen gelangt, insbesondere bei anästhesierten Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Exposition der Augen sofort zu melden.
  • Kommt Chlorhexidin mit den Augen in Berührung, sind diese sofort und gründlich mit Wasser auszuwaschen. Ein Augenarzt sollte zu Rate gezogen werden.

 

Chlorhexidin-haltige Arzneimittel sind in den EU-Mitgliedstaaten ja für eine Vielzahl von Indikationen zugelassen, in erster Linie für die Desinfektion der Haut vor medizinischen Eingriffen. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, wird nun nach einer Bewertung der verfügbaren Informationen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) der Wortlaut der Produktinformation Chlorhexidin-haltiger Arzneimittel, die für die Desinfektion der Haut indiziert und zur Anwendung auf der Haut bestimmt sind, um das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen ergänzt. Quelle: ÄrzteZeitung am 28. Juni 2024