Aktuell
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde
Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein
Die Beschlüsse
Im Verlauf der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein haben die Delegierten am 29. Juni 2024 in Neuss folgende Beschlüsse verabschiedet (Die Begründungstexte werden zeitnah zusätzlich im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein veröffentlicht):
Headline: Kompetenzerwerb zur Sedierung durch Zahnärzte
Wortlaut:
Die zahnmedizinische Tätigkeit ist häufig mit Schmerzen und Angst konfrontiert. Damit werden die verschiedenen Formen einer Sedierung häufiger benötigt. Der vom medizinischen Fakultätentag in Kiel verabschiedete nationale, kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) beschreibt die intravenöse (i.v.) Analgosedierung sowie die i.v. Gabe von Medikamenten – unter anderem von Sedativa – als integrale Bestandteile der Zahnmedizin. In den meisten, von den zuständigen Ministerien der Länder beschlossenen Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet Oralchirurgie ist zudem die selbstständige Durchführung von Sedierungsverfahren als Handlungskompetenz hinterlegt. Sedative Verfahren ermöglichen in vielen ambulanten Zahnarztpraxen überhaupt erst, medizinisch notwendige Eingriffe, z.B. bei Kindern, Angstpatienten oder Patienten mit Behinderungen, durchzuführen.
Die Delegierten stellen fest, dass es um Kompetenzen und apparative Ausstattung geht und schlagen vor, einen gemeinsamen Weg mit der Anästhesiologie zu beschreiben, wie dieser Kompetenzerwerb für Zahnärztinnen und Zahnärzte möglich ist. Dies wäre z.B. bei der Erstellung der Leitlinie „Zahnärztliche Sedierung bei Erwachsenen“ möglich, aber natürlich auch in jedem anderen Setting. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Fachzahnärztinnen und -ärzte für Oralchirurgie über besondere klinische Erfahrungen verfügen und zudem intravenöse Sedierungsverfahren regelmäßiger Teil ihrer Weiterbildung ist.
Headline: Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit stärken – Weg in die Staatsmedizin und zentralistische Zahnmedizin stoppen
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung dazu auf, zu einer Politik zurückzukehren, die sich klar und eindeutig zu Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit als Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung bekennt.
Jegliche Überlegungen, die darauf abzielen, die bewährten Strukturen unseres selbstverwalteten Gesundheitssystems in Richtung einer vom Reißbrett geplanten, zentralistisch diktierten Staatsmedizin umzubauen, lehnt die Kammerversammlung vehement ab. Jegliche Pläne, die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung immer weiter auszuhöhlen, sind zu stoppen.
Stattdessen fordert die Kammerversammlung die Bundesregierung auf, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung zu stärken und ihre fachliche und praxisnahe Expertise frühzeitig in alle gesundheitspolitischen Reformüberlegungen einzubeziehen.
Headline: Vertragszahnärztliche Patientenversorgung vor Renditegier schützen und weiteres Vordringen versorgungsfremder Investoren stoppen
Wortlaut: Trotz der 2022 erfolgten Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, renditeorientierten Fremdinvestoren „einen Riegel“ vorzuschieben, liegt bis heute kein einziger Regelungsvorschlag aus dem BMG vor, um die anhaltende Ausbreitung investorengetragener MVZ (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die damit einhergehenden Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Die aktuellen Zahlen der KZBV zu iMVZ verdeutlichen, dass die Einführung wirksamer Regelungen längst überfällig ist. Es gilt daher, keine Zeit mehr zu verlieren, jetzt zu handeln und damit auch der klaren Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 endlich nachzukommen. Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition auf, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im laufenden Gesetzgebungsverfahren per Änderungsantrag um eine Regelung zu ergänzen, die den Einstieg dieser Investoren in die zahnärztliche Versorgung stoppt.
Dazu ist es dringend erforderlich, den mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 im SGB V beschrittenen Sonderweg für die vertragszahnärztliche Versorgung fortzusetzen und sowohl eine räumliche als auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich zu verankern. Nur durch eine gleichzeitige gesetzliche Verankerung dieser beiden Gründungsvoraussetzungen kann eine Regelung im zahnärztlichen Bereich ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz über iMVZ sind darüber hinaus wichtige ergänzende Instrumente (MVZ-Register, Praxisschild). Allerdings darf eine iMVZ-Regulierung in keinem Fall allein bei Transparenzregelungen stehen bleiben. Das wäre nicht mehr als ein politisches Feigenblatt, welches an den akuten Gefahren für die Patientenversorgung nichts ändern würde.
Headline: Bürokratieabbau jetzt - Regelwerk für den Gesetzgeber statt Regulierungswahn für Zahnarztpraxen
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, dem seit Jahren angekündigten Bürokratieabbau nun endlich Taten folgen zu lassen.
Konkret bedeutet dies:
- Konsequente Umsetzung einer one-in-two-out-Regelung
- Selbstverpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung neuer Vorschriften nur nach positiver Risikoanalyse und erfolgreicher Nutzenbewertung mit belegtem Zusatznutzen für die Patientensicherheit
- Risikoanalyse und Nutzenbewertung bestehender Informations-, Dokumentations- und Verwaltungsvorschriften
Headline: Kurswechsel in der Gesundheitspolitik einleiten – Krise in der zahnärztlichen Versorgung stoppen
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, einen Kurswechsel in ihrer Gesundheitspolitik einzuleiten, die Krise in der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen und wieder zu einer Politik zurückzukehren, die eine präventionsorientierte zahnmedizinische Versorgung ermöglicht, die die Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in eigener Praxis fördert und die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung gewährleistet. Die Politik muss sich endlich wieder zu ihrer Mitverantwortung für die Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Versorgung bekennen und entsprechend handeln.
Daher appelliert die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein an den Gesetzgeber:
- die strikte Budgetierung dauerhaft abzuschaffen und insbesondere die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG für 2024 auszunehmen,
- investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) endlich, wie mehrfach von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, durch eine räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser einzudämmen,
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Niederlassung in eigener Praxis, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen, nachhaltig fördern und finanzielle Planungssicherheit garantieren,
- Maßnahmen zum Abbau von Bürokratielasten auf den Weg zu bringen und
- eine praxistaugliche und nutzenstiftende Digitalisierung umzusetzen.
Als maßgebliches Gesetzgebungsverfahren für den ambulanten Versorgungsbereich bietet das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die letzte Chance, diese Punkte noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages aufzugreifen, die Krise in der zahnmedizinischen Versorgung zu stoppen und zu verhindern, dass diese sich weiter verschärft. Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein ruft den Gesetzgeber daher zum Handeln im Rahmen des GVSG auf.
Headline: Kostendämpfungspolitik beenden und Finanzierung der präventionsorientierten Parodontitisversorgung gewährleisten
Wortlaut: Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelkoalition sind mit einer reinen Kostendämpfungspolitik in die Legislaturperiode gestartet. Das Stopfen kurzfristiger Finanzlücken in der GKV erfolgte letztlich auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Die schweren Negativfolgen des 2022 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) für die Patientenversorgung, ganz besonders für die erst zum 1. Juli 2021 eingeführte, präventionsorientierte Parodontitistherapie, sind bereits seit 2023 deutlich sichtbar. Hier ist die Zahl der Neuanträge unter das Niveau vor Einführung der neuen PAR-Richtlinie gefallen.
Das GKV-FinStG hat damit bewiesen, warum die mit dem Gesetz für 2023 und 2024 wiedereingeführte strikte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen ein für alle Mal in die politische Mottenkiste gehört. Was es jetzt dringend braucht, ist ein grundlegender gesundheitspolitischer Kurswechsel, der eine präventionsorientierte, dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende zahnmedizinische Versorgung ermöglicht und die fortschreitende Zerstörung der flächendeckenden Versorgungsstrukturen schnellstmöglich beendet.
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert daher den Bundesgesundheitsminister und die Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP nachdrücklich auf, das im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zu nutzen, um diesen Kurswechsel einzuleiten. Jetzt ist die letzte Chance, um wenigstens noch die schlimmsten Folgen des GKV-FinStG für die Patientenversorgung abzufedern, vor allem aber dafür zu sorgen, dass die Parodontitisversorgung 2025 wieder auf die Füße kommen kann.
Headline: Ausufernde Datensammelwut begrenzen und das Gesundheitswesen nicht zu einem "gläsernen" Gesundheitssystem machen!
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein unterstützt im Grundsatz das Ziel, dass große Mengen von Gesundheitsdaten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken und zur Nutzung der Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) maßvoll so eingesetzt werden, dass im Allgemeininteresse der medizinische Fortschritt in sinnvoller Weise gefördert wird. Jedoch dürfen große Datensammlungen nicht zu einem "gläsernen" Gesundheitswesen führen, in welchem die Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern missachtet werden, und insbesondere auch nicht dazu, dass die Krankenkassen neue, zusätzliche Datenauswertungsmöglichkeiten erhalten, die die bisher ausgewogenen Zuständigkeitsverteilungen zwischen Leistungserbringerorganisationen und Krankenkassen grundlos in Richtung Krankenkassen verschieben und von einem unbegründeten Misstrauen und Generalverdacht gegenüber den Leistungserbringern ausgehen.
Headline: Keine Rückkehr zur Bedarfszulassung
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein lehnt eine Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen im vertragszahnärztlichen Bereich (sog. "Bedarfszulassung") entschieden ab. Zulassungsbeschränkungen sind weder erforderlich noch ein geeignetes Instrument, um etwaige Versorgungsengpässe beseitigen zu können.
Headline: Neustart der ePA darf kein Fehlstart werden - Verschiebung bis zur Praxistauglichkeit
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den geplanten Start der „ePA für Alle“ (Opt-out-ePA) zum 15. Januar 2025 so lange zu verschieben, bis die Anwendungsreife, z. B. in den beiden TI-Modellregionen, nachgewiesen werden konnte und ein spürbarer Mehrwert für die Patientenversorgung gegeben ist. Nur eine umfassende Test- und Übergangsphase kann sicherstellen, dass die Einführungsphase in den Zahnarztpraxen leichter wird und die neue ePA von den Praxen und den Versicherten akzeptiert wird.
Headline: Ablehnung des „Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ (ApoRG)
Wortlaut: Die Delegierten der Zahnärztekammer Nordrhein lehnen den Referentenentwurf zum „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ (ApoRG) mit dem enthaltenen Vorhaben, Apotheken ohne Approbierte zuzulassen, ab.
Dies kann nur als Etikettenschwindel mit gefährlicher Konsequenz bezeichnet werden. Eine Deprofessionalisierung im Bereich der Medikamentenversorgung gefährdet den Therapieerfolg der Ärzte und Zahnärzte und damit die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Im vorliegenden Referentenentwurf sind Apotheken ohne Apotheker vorgesehen, in denen die Abgabe von Medikamenten möglich sein soll. Dies ist nicht nur ein Etikettenschwindel, sondern gefährlich für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung.
Headline: Arbeitsgruppe Notdienst
Wortlaut: Die Delegierten der Zahnärztekammer Nordrhein beauftragen den Vorstand der ZÄK Nordrhein, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die fraktionsübergreifend und ergebnisoffen die Belange der Kollegenschaft im zahnärztlichen Notdienst eruiert und nach Lösungen sucht.
Headline: Überführung des Rheinischen Zahnärzte Blattes (RZB) in eine digitale Form
Wortlaut: Die Delegierten der Kammerversammlung Nordrhein fordern den Vorstand auf, in Abstimmung mit dem KZV Vorstand zu prüfen, welche Veränderungen vorgenommen werden müssen, um das RZB mit Ablaufen der Druckereiverträge von Papierform in ein rein digitales Format zu überführen und dies inhaltlich und strukturell vorzubereiten.
Headline: Beitragsordnung
Wortlaut: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein beschließt, der Empfehlung des Vorstandes zur Absenkung der Beiträge um 3 % zu folgen und beauftragt den Vorstand mit der entsprechenden Umsetzung.
Quelle: Sitzung der Kammerversammlung am 29. Juni 2024, ergänzt am 2. Juli 2024 um 17:40 Uhr