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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene
Von: KBV,ambulante Versorgung
Ambulanter Bereich benachteiligt?
KBV legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Der Bundesgesundheitsminister bevorzugt die Kliniken und benachteiligt die Niedergelassenen – diese Kritik ist schon länger aus der Vertragsärzteschaft zu hören. Die KBV macht nun ernst und geht gegen etwaige Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs vor – mit einer Beschwerde in Brüssel.
„Heute erreicht die Europäische Kommission in Brüssel Post von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Inhalt: eine Beschwerde über mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen“, teilte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dres Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, am Montag mit. Im Mittelpunkt der Beschwerde steht die geplante Krankenhaus-Strukturreform.
„Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet“, betonte der KBV-Vorstand. Der Gesetzesentwurf zur Klinikreform verstoße gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsehe. „Wir haben diese Frage begutachten lassen. Unsere Sorge wurde dabei bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren wird“, erklärte das Vorstandstrio.
Schon vor einigen Wochen hatte die KBV angekündigt, gegen Inhalte der Klinikreform Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Konkret geht es um den Transformationsfonds. Dieser stelle den Kliniken „sehr viel Geld“ zur Verfügung „bei der Herstellung von ambulanter Versorgung“, hatte KBV-Vizevorstand Dr. Stephan Hofmeister in einem Video-Interview gesagt. Dies stehe aus Sicht der KBV im diametralen Gegensatz zu den Fördervorgaben der EU. Quelle: änd am 10. Juni 2024 Autor/-in: sk