Aktuell
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht
BGH-Urteil zur GOZ
Aktuelle Info der Zahnärztekammer Nordrhein
Das Präsidium der Zahnärztekammer Nordrhein informiert heute wie folgt:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte auch für juristische Personen – und somit auch für MVZ – gilt. Der Anwendungsbereich von GOÄ und GOZ war bislang juristisch umstritten, weshalb wir dieses klärende Urteil des BGH sehr begrüßen. Denn nur mit einem weiten Anwendungsbereich der Gebührenordnungen kann sichergestellt werden, dass der Schutzzweck von GOÄ und GOZ auch bei der Erbringung ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen durch juristische Personen nicht unterlaufen werden kann. Alle Details zu dem Urteil finden Sie hier.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Ralf Hausweiler
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Dr. Thomas Heil
Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Quelle: „Kammer aktuell“ am 3. Juni 2024