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03.06.2024 19:28 Alter: 193 days
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

BGH-Urteil zur GOZ

Aktuelle Info der Zahnärztekammer Nordrhein


 

 

Das Präsidium der Zahnärztekammer Nordrhein informiert heute wie folgt:

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte auch für juristische Personen – und somit auch für MVZ – gilt. Der Anwendungsbereich von GOÄ und GOZ war bislang juristisch umstritten, weshalb wir dieses klärende Urteil des BGH sehr begrüßen. Denn nur mit einem weiten Anwendungsbereich der Gebührenordnungen kann sichergestellt werden, dass der Schutzzweck von GOÄ und GOZ auch bei der Erbringung ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen durch juristische Personen nicht unterlaufen werden kann. Alle Details zu dem Urteil finden Sie hier.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Dr. Ralf Hausweiler

 

Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Dr. Thomas Heil

 

Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Quelle: „Kammer aktuell“ am 3. Juni 2024