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Kategorie: Berufspolitik, Medizinrecht, Zahnheilkunde
Verabreichung von Sedativa
FVDZ und BDO weisen Ärztetag-Beschluss scharf zurück
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) weisen den Beschluss des Deutschen Ärztetages zum Arztvorbehalt bei der intravenösen Gabe von Sedativa aufs Schärfste zurück. Mit Empörung haben die beiden zahnärztlichen Berufsverbände das hohe Abstimmungsergebnis zur Kenntnis genommen. In dem Beschluss werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Gruppe der „Nichtärzte“ eingeordnet und dürften demnach nur „unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes“ entsprechende Anwendungen vornehmen.
Die Verbände kritisieren, dass mit diesem Beschluss, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl ärztliche Handlungsfähigkeit als auch Kompetenzen abgesprochen werden. Der vom medizinischen Fakultätentag in Kiel verabschiedete nationale, kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) beschreibe die intravenöse (i.v.) Analogsedierung sowie die i.v. Gabe von Medikamenten – unter anderem von Sedativa – als integrale Bestandteile der Zahnmedizin, macht der BDO deutlich. In den meisten, von den zuständigen Ministerien der Länder beschlossenen Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet Oralchirurgie sei zudem die selbstständige Durchführung von Sedierungsverfahren als Handlungskompetenz hinterlegt. „Sedative Verfahren ermöglichen in vielen ambulanten Zahnarztpraxen überhaupt erst, medizinisch notwendige Eingriffe – beispielsweise bei Kindern, Angstpatienten, Patienten mit Herzerkrankungen oder Patienten mit Behinderungen“, sagt BDO-Vize Dr. Martin Ullner. „Dieser Beschluss beschneidet die Kompetenzen unseres gesamten zahnärztlichen Berufsstandes.“
Die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Jeannine Bonaventura, sieht in dem Beschluss des Ärztetages vor allem einen weiteren Angriff im Honorar-Verteilungskampf für den ambulanten Sektor. Solche Beschlüsse vertieften die Spaltung zwischen Human- und Zahnmedizinern und dienten letztlich nur dazu, schon mal einen Pflock einzuschlagen, falls es doch zu einer Entbudgetierung bestimmter Facharztgruppen kommen sollte. „Wenn ärztliche Kolleginnen und Kollegen Zahnärzte als Nichtärzte bezeichnen, ist das nicht nur eine Frechheit, sondern zeigt, wie sehr die politischen Spaltungsversuche bereits auf fruchtbaren Boden gefallen sind“, gibt Bonaventura zu bedenken. Hier würden vermeintlich fachliche Begründungen für einen politischen Grabenkampf genutzt. „So etwas dient doch nur der egoistischen Sicherung des eigenen Kompetenzgebietes – um Patientenschutz oder -sicherheit geht es den Ärzten in diesem Fall ganz sicher nicht.“ Quelle: FVDZ-PM am 14Mai 2024