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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene
Investoren-MVZ
Ärztetag drängt auf Regulierung
Strengere Regeln für den Betrieb von sogenannten Investoren-MVZ fordert der Deutsche Ärztetag. Die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen in iMVZ „aus kommerziellen Gründen“ müsse erschwert werden.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetags sprachen sich am Freitag (10. Mai 2024) für eine Regulierung von iMVZ aus. Die mehrfach angekündigte gesetzliche Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) müsse endlich umgesetzt werden, fordert der Vorstand der Bundesärztekammer in seinem Antrag, der von den Delegierten ohne Gegenstimme angenommen wurde. Es brauche schnell „wirksame Rahmenvorgaben“ für den Betrieb von MVZ, um die Vorteile von MVZ weiter nutzen zu können, aber auch die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen in iMVZ aus kommerziellen Gründen zu erschweren, heißt es zur Begründung.
Die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen gegenüber kommerziellen Fehlanreizen müsse „strukturell besser abgesichert“, einer Fokussierung des Versorgungsangebotes auf besonders lukrative Leistungen müsse entgegengewirkt werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte mehrfach eine Regulierung von iMVZ angekündigt, zuletzt am Dienstag in seiner Eröffnungsrede zum Deutschen Ärztetag. Geplant waren die strengeren Regeln eigentlich für das GVSG. Im aktuellen Referentenentwurf aber fehlt eine entsprechende Regelung. Offenbar ist man sich in der Bundesregierung uneins bei diesem Thema. Die FDP hatte sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Regulierung von Investoren-MVZ ausgesprochen.
Der am Freitag vom Ärztetag beschlossene Antrag verweist auf die Positionen der Bundesärztekammer zu diesem Thema aus dem Januar 2023. Darin fordert die Kammer unter anderem einen verpflichtenden örtlichen und fachlichen Bezug des Krankenhauses zum MVZ, die Überprüfung der Versorgungsaufträge hinsichtlich der Kernleistungen des jeweiligen Fachgebietes, das Verbot von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen sowie die Herstellung von Transparenz über die Inhaberschaft eines MVZ sowie die Stärkung der Stellung des ärztlichen Leiters. Quelle: änd am 10.05.2024, 14:54, Autor/-in: mm