Aktuell
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Gesundheitspolitik
PJ im Medizinstudium angemessen vergüten
Nachtrag 128. Deutscher Ärztetag
Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sind keine kostenlosen Stationshilfen, sondern angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen im Rahmen ihres Praktischen Jahres auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung vorbereitet werden. Vor diesem Hintergrund stellten sich heute die Abgeordneten des 128. Deutschen Ärztetages klar hinter die Medizinstudierenden und forderten unter anderem bessere Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr. Die Abgeordneten kritisierten, dass für das PJ deutschlandweit bislang keine einheitliche Aufwandsentschädigung vorgesehen ist. „Die durchschnittlich gezahlte Aufwandsentschädigung gibt keine Zusicherung der Kostendeckung für existenzsichernde Leistungen wie Wohnungsmiete oder Lebensmittel. Studierende müssen für ihren Lebensunterhalt sorgen können, was bei einer Vollzeittätigkeit im Praktischen Jahr ohne adäquate Aufwandsentschädigung nicht in zumutbarer Weise möglich ist“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.
Die Abgeordneten des Ärztetages forderten die Bundesländer und die Akteure im Gesundheitswesen auf, den bestehenden rechtlichen Rahmen gänzlich auszuschöpfen und den Studierenden im PJ die momentan maximal mögliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes auszuzahlen. Dies würde Studierenden ermöglichen, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund mit dem nötigen Fokus und mit ausreichend Zeit ihrer Ausbildung nachzugehen.
Der Ärztetag forderte außerdem, die Fehlzeitenregelung für PJ-Studierende anzupassen. Die bestehende Regelung differenziere nicht zwischen Fehlzeiten, die ähnlich dem für Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub zugestanden werden, und Krankheitstagen, die derzeit davon abgezogen werden. Die bestehende Härtefallregelung sei unzuverlässig und intransparent und drohe für Studierende, in der Nichtanerkennung eines gesamten Tertials und damit ggf. der Verzögerung des Abschlusses um sechs bis zwölf Monate zu münden.
Der Ärztetag erneuerte seine Forderung, die seit Jahren angekündigte Reform des Medizinstudiums endlich umzusetzen. Die Reform dürfe nicht auf den letzten Metern daran scheitern, dass Bund und Länder sich bezüglich der Finanzierung nicht einigen können, befanden sie. Die im Dezember 2023 im Bundesgesundheitsministerium überarbeitete Fassung der Novelle der ärztlichen Ausbildung enthalte wesentliche Neuerungen, die für ein modernes Medizinstudium unerlässlich seien. Quelle: BÄK am 10. Mai 2024