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09.04.2024 13:15 Alter: 25 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

KBV warnt vor „Lauterbach-Gesetz“

„Durchschnittliche Verluste von über 80.000 Euro im Jahr“


 

 

Vor massiven Verlusten für Hausarztpraxen durch das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewarnt. In einem Brief an Gesundheitsminister Lauterbach nennt der Vorstand erstmals konkrete Zahlen.

 

So soll die geplante Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen an Kriterien gebunden werden, „die nur von einem Teil der an der Versorgung teilnehmenden Hausärzte erfüllt werden können“, kritisiert der KBV-Vorstand. Die Folge seien Umsatzeinbußen für einen „relevanten Teil der hausärztlichen Praxen“. Diese Einbußen könnten die Praxen nicht auffangen und das Angebot an hausärztlicher Versorgung bundesweit weiter verknappen. Laut Berechnungen der KBV könnten sich „durchschnittliche Verluste von über 80.000 Euro im Jahr für einen erheblichen Teil der Praxen ergeben“, die die gesetzlich vorgegebenen Kriterien zum Bezug der Vorhaltepauschale nicht erfüllen, heißt es in dem Schreiben, das dem änd vorliegt und auch von allen Landes-KVen unterstützt wird. Damit konterkariere das Ministerium mit der Vorhaltepauschale das eigentliche Ziel, nämlich die Stärkung der hausärztlichen Versorgung.

 

Vor allem das Kriterium der bedarfsgerechten Praxisöffnungszeiten erfüllt laut KBV bundesweit nur ein Bruchteil der Praxen. In Bremen seien es gerade einmal drei Prozent, in Thüringen neun Prozent, in Rheinland-Pfalz immerhin 15 Prozent. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Praxen, die die Pauschale kassieren wollen, unter anderem Samstags- und Abendsprechstunden anbieten müssen. Bereits am Montag hatte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister im Interview mit dem änd vor den Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Hausarztpraxen gewarnt. Er befürchtet unter anderem massive Umverteilungen, da für die Reform, die unter anderem die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen vorsieht, offenbar keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung begrüßt der KBV-Vorstand dagegen ausdrücklich. Diese müsse schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

 

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Quelle: änd am 09. April 2024