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Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen
Geplanter Zuschlag bei ambulanten Operationen
Ärzte: Für höheren Hygieneaufwand
Für ambulante Operationen sollen zusätzliche Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand vereinbart werden. Ärzte können diese dann rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Die Beratungen im Bewertungsausschuss stehen kurz vor dem Abschluss, konnten jedoch nicht bis zum Ende des ersten Quartals beendet werden. Den Abschluss erwartet die KBV bis Mitte April. Der geplante Beschluss umfasst ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Millionen Euro. Damit sollen Mehrkosten für erhöhte Hygienestandards beim ambulanten Operieren, die das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, ausgeglichen werden.
Hygienezuschlag für fast alle Eingriffe
Für fast alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM (Ambulante Operationen) aufgeführt sind, soll es einen Hygienezuschlag geben. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) sowie Gebührenordnungspositionen, die keinem OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Sterilisation der Instrumente und nach der Dauer der Operation. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht. Sie wurden im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.
Gleichbehandlung von ambulantem und stationärem Bereich
Mit den Hygienezuschlägen soll auch eine Gleichbehandlung der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber dem stationären Bereich erreicht werden. Letzterer wird bereits seit 2013 durch ein Hygienesonderprogramm zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes gefördert. Mit den Zahlungen erhalten auch Vertragsärzte einen finanziellen Ausgleich für personellen und technischen Mehraufwand infolge gestiegener Hygieneanforderungen beim ambulanten Operieren. Die KBV hatte seit Jahren entsprechende Forderungen in die Verhandlungen eingebracht. In einem ersten Schritt konnte sie im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassen einen Zuschlag für allgemeine Hygieneaufwände durchsetzen. Diesen Zuschlag erhalten seit zwei Jahren alle Haus- und Fachärzte mit direktem Patientenkontakt zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale.
Weitere Vorgehensweise
Da die Beratungen zum Beschluss des Bewertungsausschusses zum ersten Quartal noch nicht abgeschlossen werden konnten, ist beabsichtigt, entsprechende nachträgliche Abrechnungen einfach auszugestalten. Über weitere Details werden die PraxisNachrichten nach Abschluss der Verhandlungen berichten. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 28. März 2024