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21.03.2024 15:43 Alter: 38 days
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Nordrhein: ZÄK passt Vergütungsempfehlung für ZFA an

Einstimmiger Vorstandsbeschluss


 

 

Im Durchschnitt steigt die Empfehlung um rund fünf Prozent; sie variiert nach Berufserfahrung und Qualifikation der Praxismitarbeitenden.

 

Ab dem 1. April 2024 empfiehlt die Zahnärztekammer Nordrhein höhere Beträge für die Vergütung von Zahnmedizinischen Fachangestellten. Dies hat der Vorstand der in seiner Sitzung am 20. März 2024 einstimmig beschlossen. „Mit der Erhöhung der Vergütungsempfehlung wollen wir deutlich machen: Gute Mitarbeitende verdienen nicht nur Wertschätzung, sondern auch ein gutes Gehalt“, sagt Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

 

Die Empfehlung soll Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern eine Orientierung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bieten und die Anpassung der Beträge soll die Abwanderung der Praxismitarbeiter in andere Berufe und Tätigkeitsfelder stoppen. „Das Berufsbild ZFA muss erkennbar attraktiver gestaltet werden. Unser Praxisteam darf sich nicht zur One-Man-Show entwickeln“, so Dr. Thomas Heil. So steigen die empfohlenen Vergütungswerte im Durchschnitt um fünf Prozent und liegen über der Vereinbarung zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe.

 

Quelle: KAMMER KOMPAKT der ZÄKNR am 21.März 2024

 

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