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16.11.2018 12:25 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Brandschaden durch Mieter

Vermieter muss Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen


Das Amtsgericht München entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass der Vermieter bei einem durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschaden allein die Wohngebäudeversicherung zur Regulierung heranziehen muss, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann (Az. 412 C 24937/17). Denn Mieter würden bereits durch die Zahlung von Beiträgen zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten zur Deckung etwaiger Schäden beitragen.

 

Im vorliegenden Fall vermietete die Klägerin an das beklagte Ehepaar ein Einfamilienhaus. Eine von den Beklagten in das Haus aufgenommene Frau verursachte fahrlässig einen erheblichen Brandschaden durch Überhitzung einer kurz unbeaufsichtigt gelassenen Pfanne mit Fett. Die Sanierungskosten beliefen sich auf 13.073,12 Euro.

 

Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage auf Erstattung der Brandsanierungskosten in Höhe von 13.073,12 Euro ab. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Vermieter die Wohngebäudeversicherung auf Leistung in Anspruch nehmen, ohne dass diese bei den Mietern Regress nehmen kann. Der Mieter, der einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursache, sei von einem Rückgriff des Gebäudeversicherers in der Weise geschützt, dass eine durch die Interessen der Vertragsparteien gerechtfertigte ergänzende Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrags einen konkludenten Regressverzicht ergebe.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 16. November 2018