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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen
Ökonomische Realität nicht aus den Augen verlieren
Pressemitteilung der AAA
Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte nicht durch immer weitergehende Forderungen blockieren:
„Wir Ärztinnen und Ärzte haben ein essenzielles Interesse an zufriedenen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur ambulanten Versorgung. Daher bedauern wir sehr, dass es nicht bereits zum 01.01.2024 zu einem neuen Tarifabschluss für Medizinische Fachangestellte gekommen ist“, sagt Erik Bodendieck, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten (AAA), vor der neuen Verhandlungsrunde am 08.02.2024.
Zu Beginn der Verhandlungen mit dem Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) bestand noch Einigkeit darüber, insbesondere die Gehälter in den unteren Tarifgruppen deutlich zu erhöhen. „Die Position der Ärztinnen und Ärzte ist klar: Wir wollen den MFA-Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv und wettbewerbsfähig halten. Daher haben wir zweistellige Steigerungsraten in den unteren Tarifgruppen vorgeschlagen. Über alle Tarifgruppen hinweg würde das Angebot der AAA eine Gehaltssteigerung um fast 6 Prozent für ein Jahr bedeuten. Der geforderten Erhöhung der Ausbildungsvergütung hat die AAA direkt zugestimmt. Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer, die Blockadehaltung des VmF nachzuvollziehen“, so Bodendieck. Zudem habe die AAA die Bereitschaft signalisiert, bereits im Herbst in Verhandlungen zu einem ab Januar 2025 gültigen Tarifvertrag einzutreten.
Bodendieck mahnte zugleich, bei Verhandlungen die ökonomische Realität nicht aus den Augen zu verlieren. „Bei aller Wertschätzung für die MFA müssen die Arbeitsplätze finanzierbar bleiben. Die Forderungen des VmF übersteigen die finanziellen Möglichkeiten vieler Praxen, die durch Kostensteigerungen und die Inflation bereits sehr belastet sind“, so Bodendieck. Quelle:Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) am 1. Februar 2024