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29.01.2024 10:52 Alter: 94 days
Kategorie: Praxisfinanzen

Gehaltsuntergrenze für Midijobber jetzt über 538 Euro

Rechner online


 

 

Zum 1. Januar 2024 ist die Gehaltsgrenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen. Dementsprechend hat sich die untere Einkommensgrenze für Midijobber in gleicher Weise verschoben. Die seit Anfang 2023 geltende obere Gehaltsgrenze bleibt.

 

Somit gelten aktuell alle abhängig Beschäftigten mit einem regelmäßigen Monatsgehalt von über 538 Euro bis maximal 2.000 Euro als Midijobber. Sie unterliegen wie andere Arbeitnehmer der Sozialversicherungs-Pflicht in der gesetzlichen Renten- (GRV), Arbeitslosen- (ALV), Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (SPV), zahlen dafür aber geringere Beiträge ab einem Prozent des Gehalts.

 

Zur Ermittlung der Sozialabgaben wird nicht das tatsächliche Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, sondern die niedrigere sogenannte beitragspflichtige Einnahme. Mit zunehmendem Lohn nimmt dieser Vorteil fast vollständig ab. Wie hoch die Ermäßigung im Einzelfall ist, zeigt der Midijob-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen eines Midijobbers liegt zu Beginn des Übergangsbereichs bei rund 27 Prozent des Bruttoeinkommens zuzüglich des anteiligen Zusatzbeitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit steigendem Einkommen verringert sich der relative Arbeitgeberanteil in Richtung des Niveaus normaler Arbeitnehmer. Autorin / Quelle: Marion Zwick für VersicherungsJournal