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< MGV des GKV-Spitzenverbands
14.12.2023 17:53 Alter: 137 days
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Zahnheilkunde

Neue Patientenleitlinie Bluthochdruck

Kommentierung ab sofort möglich


 

 

Die neue Patientenleitlinie zum Bluthochdruck steht bis zum 11. Januar zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Betroffene und Interessierte sind eingeladen, den Text kritisch zu lesen und ihre Kommentare an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin zu senden.

 

Die Patientenleitlinie soll Betroffene evidenzbasiert informieren und eine Entscheidungsfindung gemeinsam mit dem Arzt fördern. Sie wurde vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) erarbeitet und von Fachleuten sowie Personen der Patientenvertretung geprüft. Betroffene erfahren, nach welchen Kriterien und Maßgaben ihre Krankheit idealerweise behandelt werden sollte und, warum eine salzarme Ernährung, gesundes Körpergewicht, Tabakverzicht und viel Bewegung bei Bluthochdruck empfehlenswert sind. Außerdem wird erläutert, wie man den Blutdruck richtig misst und was unter Zielwerten zu verstehen ist. Auch leitlinienbasierte Informationen zu blutdrucksenkenden Medikamenten sind enthalten. Wissenschaftliche Grundlage dieser Patientenleitlinie ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie. Diese gibt auf Basis aktueller Studien Empfehlungen zur Untersuchung und zur Behandlung der Erkrankung wieder.

 

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, KBV und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Erstellt werden die Publikationen vom ÄZQ.

 

So geben Sie Ihren Kommentar ab

 

Betroffene, Interessierte aus Fachkreisen und Selbsthilfeorganisationen laden die Konsultationsfassung der Patientenleitlinie kostenfrei hier herunter. Sie können bis zum 11. Januar Verbesserungen oder Ergänzungen per E-Mail vorschlagen. Für die Begutachtung steht ebenfalls ein Kommentierungsbogen zur Verfügung. Die Redaktionsgruppe sichtet alle eingegangenen Vorschläge und entscheidet über deren Berücksichtigung in der Finalversion der Patientenleitlinie. Quelle: KBV am 14. Dezember 2023