Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Zahlen, Daten und Fakten zur vertragszahnärztlichen Versorgung
04.12.2023 18:30 Alter: 147 days
Kategorie: Zahnheilkunde

Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde

Erste Richtlinie der BZÄK


 

 

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes 2019 wurde klargestellt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte geringfügige Mengen Blut entnehmen dürfen und nach Prozessierung autolog verabreichen dürfen. Gleichzeitig wurde die BZÄK verpflichtet, den Stand der Wissenschaft zur Gewinnung von Blut und zur Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde in einer Richtlinie festzustellen. Ein Entwurf wurde von der Arzneimittelkommission Zahnärzte erarbeitet und mit den zahnmedizinischen Fachgesellschaften sowie den Bundes- und Landesbehörden abgestimmt, das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, hergestellt. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. November trat die erste Richtlinie der Bundeszahnärztekammer in Kraft. Diese gibt einen rechtssicheren Rahmen für die Anwendung der beschriebenen Verfahren. Quelle: BZÄK-„Klartext“ 12/23

 

Zur Richtlinie