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05.11.2018 17:10 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene, Medizinrecht

„Nicht alle Formen von zahnärztlichen MVZ sind gleich“

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel im Interview mit Quintessence News


Auszug aus Quintessence News vom 5. November 2018 mit freundlicher Genehmigung der Redaktion:

 

Die jährliche Bundesversammlung, kurz BV, der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) steht kurz bevor: Am 9. und 10. November 2018 tagen die Delegierten der BV zum Deutschen Zahnärztetag in Frankfurt am Main. Zu diskutieren gibt es eine ganze Reihe von Themen, die den Berufsstand umtreiben – vor allem die Situation der rein zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren und der Investoren. Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, bezieht im Interview mit Quintessence News dazu und zu weiteren aktuellen Fragen Position.

 

Die rein zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren treiben die Standespolitik und die Zahnärzte in den Praxen um – wenn auch zum Teil aus unterschiedlichen Gründen. Das Thema ist in der standespolitischen Argumentation eng verbunden mit den Fremdinvestoren, die auf den deutschen Gesundheitsmarkt drängen und MVZ als Vehikel für Zahnarztketten nutzen. Damit fühlen sich viele Zahnärzte, die aus ganz anderen Gründen ein MVZ betreiben, in eine falsche Ecke gedrängt. Muss man hier nicht stärker differenzieren?

 

Dr. Peter Engel: Sie haben recht, hier muss man differenzieren – und das tut die BZÄK auch. Nicht alle Formen von zahnärztlichen MVZ sind gleich. Wir haben keine Probleme mit einem solchen Zentrum, wenn es den versorgungspolitischen Notwendigkeiten, also zum Beispiel der flächendeckenden Versorgung dient. Und wenn es den niedergelassenen Zahnärzten nicht mit Dumpingangeboten die Patienten wegschnappt oder das Vertrauensverhältnis zu den Patienten untergräbt. Kurz: Wenn es gemäß unseren standespolitischen Pflichten arbeitet.

 

Was mich, was uns stört, sind solche zahnärztlichen Zentren, die von ihren Geldgebern zu ungezügeltem Gewinnstreben getrieben werden. Also internationale Investoren, Family Offices und Private Equity-Gesellschaften, die den deutschen Dentalmarkt als reines – und lukratives – Anlageobjekt sehen. Die aber mit unserer berufsethischen Verpflichtung und dem Gemeinwohlauftrag überhaupt nichts am Hut haben. Hier besteht das Risiko, dass nicht mehr die bestmögliche Versorgung von Patienten im Vordergrund steht, sondern die Gewinnmaximierung der hinter den Versorgungsstrukturen stehenden Unternehmen.

 

„Die BZÄK hat nichts gegen größere Strukturen“

 

Selbst wenn es gelingt, den Investoren auf dem ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Sektor gesetzlich engere Grenzen zu setzen, der Trend zu größeren Praxisstrukturen wird damit auch aufgrund äußerer Zwänge und Entwicklungen nicht enden. Bieten sich damit nicht auch neue Gestaltungsspielräume für eine freiberufliche Berufsausübung?

 

Engel: Hier müssen wir unterscheiden: Die BZÄK hat nichts gegen größere Praxisstrukturen, wenn sie organisch gewachsen sind und wenn sie von Zahnärzten beziehungsweise Zahnärztinnen betrieben sind. Wenn sie also ganz bewusst so angelegt werden, um einen bestimmten Versorgungsauftrag zu erfüllen, nicht aber der reinen Gewinnmaximierung dienen.

Wir kritisieren keine neuen Formen der Berufsausübung, bei denen junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sich zusammenschließen, um gemeinsam Bürokratie und Inventar zu wuppen [...]

 

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