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18.11.2023 09:48 Alter: 359 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Noch keine Einigung bei Tarifverhandlungen für MFA

Positionen liegen sehr weit auseinander


 

 

Zur zweiten Tarifrunde für Medizinische Fachangestellte (MFA) am gestrigen 16. November in Berlin erklärt die Präsidentin und Verhandlungsführerin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), Hannelore König: „Die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite gestalten sich ausgesprochen schwierig. Unsere Forderung und das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) lie[1]gen noch sehr weit auseinander. Die Bereitschaft der AAA, höhere Gehälter von Medizinischen Fachangestellten ohne gesicherte Gegenfinanzierung vorzufinanzieren ist auf dem Nullpunkt. Mit Blick auf die jahrelange Unterfinanzierung der niedergelassenen Arztpraxen und das zerstörte Vertrauen in die Politik seit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz können wir diese Position bedingt nachvollziehen. Dennoch brauchen Medizinische Fachangestellte faire und höhere Gehälter.“

 

Der vmf hatte gefordert, dass die Einstiegsgehälter deutlich über 14 Euro steigen und möglichst 17 Euro erreichen. Angesichts des Reallohnverlustes soll außerdem über eine Inflationsausgleichsprämie und im Manteltarifvertrag über die Erhöhung der Sonderzahlungen verhandelt werden. Im Vorfeld hatte der vmf darauf verwiesen, dass bei der Engpassbewertung der Agentur für Arbeit die Zeichen bei den Medizinischen Fachangestellten in vier von sechs Kriterien auf Tiefrot stehen: In der Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, der berufsspezifischen Arbeitslosenquote, der Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit und der Entwicklung der mittleren Entgelte. Bei der Entwicklung der Gehälter müsse deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt werden, sonst drohe die ambulante medizinische Versorgung zu kollabieren, weil immer mehr MFA den Beruf verlassen.

 

„Wenn der Mindestlohn für ungelernte Tätigkeiten ab 2024 auf 12,41 Euro steigt, dann gilt es unbedingt, das Lohnabstandsgebot zu beachten. Ich erinnere auch daran, dass der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung ab 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde steigt. Ich kann den MFA nicht erklären, warum sie nach dreijähriger Ausbildung und Prüfung vor der Ärztekammer weniger verdienen sollen", so Hannelore König. Der Bruttostundenlohn für MFA als Berufsanfängerinnen liegt in der ersten Tätigkeitsgruppe aktuell bei 13,22 Euro. Quelle: vmf-PM am 17. November 2023