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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik
Fachkräftemangel
EU-Kommission möchte Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten erleichtern
Um die EU für qualifizierte Drittstaatsangehörige attraktiver zu machen, plant die Europäische Kommission, im Herbst empfehlende Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen zu veröffentlichen.
Nach ihrer Einschätzung sind komplexe Verfahren sowie mangelnde Transparenz bei der Anerkennung ein wesentlicher Grund dafür, dass Fachkräfte aus Drittstaaten nicht in die EU kommen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen angehalten werden, ihre Anerkennungsverfahren für Drittstaaten an das in der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegte Anerkennungssystem von EU-Berufsabschlüssen auszurichten, Verfahren zu vereinfachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und elektronische Verfahren zu ermöglichen.
Der Council of European Dentists und die BZÄK haben in Stellungnahmen darauf verwiesen, dass bei Gesundheitsberufen im Interesse des Patientenschutzes und der Qualität der medizinischen Versorgung stets sichergestellt sein muss, dass die Qualifikationen den Standards entsprechen, die in der EU gelten. Die in der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegten Mindestanforderungen an Dauer und Inhalt der zahnärztlichen Ausbildung dürfen bei der Anerkennung von Qualifikationen aus Nicht-EU-Ländern keinesfalls unterschritten werden. Quelle: BZÄK-„Klartext“ 10/2023