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02.09.2023 10:53 Alter: 23 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Honorarabzüge voraussichtlich nicht vor April 2024

änd: Zeitverschiebung bei Gesetzgebungsverfahren


 

 

Das Digitalisierungsgesetz wird voraussichtlich nicht zum 1. Januar in Kraft treten – womit auch die Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte erst später kommen dürften. Die Verzögerung, die schon ein interner Zeitplan vorsieht, bestätigte die Digitalisierungschefin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Susanne Ozegowski, laut ärztenachrichtendienst (änd) am Freitagnachmittag indirekt.

 

„Dadurch, dass wir jetzt den Kabinettsbeschluss erst am 30.8. hatten, schaffen wir voraussichtlich das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.24 nicht“, sagte Ozegowski am Freitagnachmittag bei einem Webinar des Bundesverbands Managed Care (BMC). Die erste Befassung im Bundesrat ist nach ihren Angaben für den 20. Oktober vorgesehen. Dieses Datum steht auch in einem Zeitplan für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), der dem „änd“ vorliegt. Der Bundestag wird sich demnach am 9. oder 10. November erstmals mit den Gesetzen befassen. Ozegowski erwartet „die heiße Phase der parlamentarischen Befassung zwischen Mitte November und Mitte Dezember“. Bis Jahresende könnte nach ihren Angaben auch ein Entwurf zum Umbau der Gematik in eine Digitalagentur fertiggestellt sein. „Wir sind dabei, das konzeptionell vorzubereiten“, sagte sie. Quelle: änd am 1. September 2023