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< Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung
12.08.2023 10:51 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Werden Deutschlands Arztpraxen kaputtgespart?

BMG widerspricht mit „Faktenpapier“ zur ambulanten Versorgung


 

 

Mehrere Ärzteverbände schlagen ob der wirtschaftlichen Lage in den Praxen Alarm und kündigen eine bundesweite Protestkampagne an. Das BMG spricht von „Halbwahrheiten“.

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat der Behauptung mehrerer Ärzteverbände widersprochen, die ambulante Versorgung in Deutschland werde von Politik und Kassen „kaputtgespart“. Die dazu angekündigte Protestkampagne der Verbände sei mit „vielen Halbwahrheiten“ durchsetzt, erklärte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag – und fügte der Mitteilung ein fünfseitiges „Faktenpapier“ bei. Darin heißt es unter anderem, dass die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung auch angesichts steigender Praxiskosten gewährleistet sei.

 

Die für die Praxen relevanten Kostenentwicklungen – etwa infolge der Inflation – seien Gegenstand jährlicher Verhandlungen der Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen zur Anpassung des Orientierungswertes. Eine Obergrenze gebe es hier nicht.

 

Verhandlungen starten / Ausgabenanstieg um gut 40 Prozent

 

Überdies, heißt es im Papier des Ministeriums, seien die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ambulante Versorgung in den vergangenen zehn Jahren „enorm“ gestiegen. Während die Kassen 2013 hierfür insgesamt rund 32 Milliarden Euro bereitgestellt hätten, seien es 2022 rund 46,1 Milliarden Euro gewesen. Das entspreche einem Anstieg von mehr als 44 Prozent – ein Aufwuchs, der höher liege als der für den Krankenhausbereich. Dort seien die Ausgaben um weniger als 36 Prozent gestiegen.

 

Das Ministerium verweist zudem auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Demnach habe der jährliche durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis – Stand 2019 – bei 296.000 Euro gelegen. Im Jahr 2015 seien es 258.000 Euro gewesen. Der Reinertrag sei freilich nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er entspreche der Differenz aus sämtlichen Erträgen und Aufwendungen – etwa fürs Personal – einer Arztpraxis. Zusätzliche Aufwendungen für die Alters- und Krankenversicherung der Praxisinhaber seien im Reinertrag nicht enthalten.

 

Corona hat Einnahmen gebracht

 

Mickrig fallen die Aufwendungen der Solidargemeinschaft für die ambulante ärztliche Versorgung nicht aus. Wie aus dem „Faktenpapier“ des BMG hervorgeht, entfielen auf die Arztpraxen im Jahr 2021 Ausgaben von GKV und privater Krankenversicherung (PKV) in Höhe von knapp 63 Milliarden Euro. Umgerechnet auf die einzelne Arztpraxis entspreche dies etwa 626.000 Euro. Quelle: Ärzte Zeitung am10. August 2023