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15.07.2023 11:00 Alter: 144 days
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet

AOK will die ePA nicht befüllen

„Nicht unsere Aufgabe“


 

 

Laut Meldung des ärztenachrichtendienstes (änd) lehnt der AOK Bundesverband die Pläne im Digitalgesetzentwurf, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen, ab. Die Befüllung der ePA sei eine Aufgabe der Patienten und Ärzte.

 

Der Gesetzentwurf aus dem Hause Lauterbach sieht konkret vor, dass GKV-Versicherte nach dem Start der eAkte bereits existierende Dokumente selbst in ihrer E-Akte hochladen können. Wer dies nicht möchte, hat die Möglichkeit, innerhalb von 24 Monaten zwei Mal bis zu zehn Dokumente von seiner Krankenkasse in die ePA einpflegen zu lassen. Für die AOK nicht akzeptabel: Der voraussichtlich entstehende Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, am Freitag in Berlin. Die Befüllung der ePA sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern gehöre grundsätzlich in der Hand der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. „Sie können am besten beurteilen, welche Daten und Befunde in der Akte gespeichert werden sollten“, sagte die AOK-Chefin.

 

Die Einführung des Opt-out-Verfahrens in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) ist nach Einschätzung der AOK-Gemeinschaft jedoch ein „echter Fortschritt“. „Diese Neuregelungen können zum Meilenstein für die flächendeckende Einführung der Patientenakte werden und bieten die Chance, dass die Akte endlich in der breiten Bevölkerung ankommt“, so Reimann. Auch der Ausbau der ePA zur zentralen Versichertenplattform, die beispielsweise den Zugang zum eRezept ermöglicht, weise in die richtige Richtung. Informationen wie den digitalen Medikationsplan, die Patientenkurzakte und Labordatenbefunde in der ePA zu bündeln, bezeichnete der AOK Bundesverband als sinnvoll. Damit würde ein echter Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entstehen.

 

Videosprechstunden ohne Begrenzung könnten Versorgung vor Ort verschlechtern

 

Kritisch sieht der AOK-Bundesverband die geplante Flexibilisierung der Videosprechstunden. Sie habe grundsätzliche Auswirkungen auf die bisherige, ortsgebundene Zulassungspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Etablierung von nicht ortsgebundenen digitalen Leistungen stelle dieses Verfahren nun in Frage. Wenn der Anteil der Videosprechstunden nicht begrenzt werde, könne sich in strukturschwachen Regionen die Versorgung vor Ort für nicht digital affine und besonders vulnerable Versicherte verschlechtern, warnte Reimann. Auch die geplanten Regelungen zur Ausweitung des Leistungsanspruches auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) höherer Risikoklassen lehnt die AOK ab. „Hier entsteht ein enormes Kostenpotenzial für die Kassen, ohne dass es einen äquivalenten Nutzennachweis im Vergleich mit der Standardtherapie gibt“, kritisierte Reimann. Wenn solche DiGAs in die Versorgung kommen sollten, dann müsse vorher eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unter Einbindung des IQWiG stattfinden. „Angesichts der knappen finanziellen Mittel der GKV sollte das Geld der Beitragszahlenden nur für Anwendungen eingesetzt werden, deren Nutzen klar belegt ist“, forderte sie. Die verbindliche Einführung von erfolgsabhängigen Preisbestandteilen für DiGAs in Höhe von 20 Prozent lehnt die AOK ebenfalls grundsätzlich ab. Insbesondere kritisierte die Kasse die nach ihrer Auffassung damit verbundene bürokratische, kleinteilige und aufwändige Erfolgsmessung bei zugleich fraglichen Erfolgsindikatoren. Zielführender wäre eine grundlegende Reform der Preisbildung in Anlehnung an den Prozess bei den digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs). Reimann forderte dabei ein Ende der freien Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr nach der Markteinführung.

 

TK-Chef pocht auf verpflichtende Befüllung

 

Zeitgleich äußerte sich auch der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas, zu dem Thema. Er will alle Akteure im Gesundheitswesen dazu verpflichten, Daten für Patientinnen und Patienten einzuspielen. Die ePA werde nur dann Einzug in den Praxisalltag finden, wenn sie nicht leer bleibe, betonte er am Freitag in Hamburg. Das Digitalgesetz ist nach Auffassung des TK-Chefs ein wichtiger Push für die elektronische Patientenakte und das eRezept. Entscheidend sei, dass die Änderungen nicht nur auf dem Papier gut klingen, sondern auch zügig Einzug in den Praxisalltag finden. Baas fordert daher eine schnelle Umsetzung. Quelle: änd am 14. Juli 2023