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11.07.2023 18:47 Alter: 297 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Kammerversammlung der ZÄK-NR

Resolution und Beschlüsse vom 17. Juni 2023


Als Nachtrag zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein am 17. Juni 2023 veröffentlichen wir die nachstehend aufgeführten angenommenen Anträge:

 

•              Resolution für Freiheit und Verantwortung in der zahnärztlichen Profession (Antrag 5.1)

 

•              Rücknahme der mit dem FinStG eingeführten strikten Budgetierung und der daraus resultierenden Gefährdung der gerade erst eingeführten PAR-Strecke (Antrag 5.2)

 

•              Sicherstellung von Arzneimitteln in der Zahnmedizin (Antrag 5.3)

 

Antragsteller: Dr. Ralf Hausweiler, Dr. Thomas Heil, Vorstand der ZÄK Nordrhein, Dr. Oktay Sunkur, ZA Stefan Piepiorka, Fraktion Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Fraktion Verband der Zahnärztinnen + NewKammer, ZA Harald Wenzel, Fraktion WZN FN

 

Betreff: Resolution für Freiheit und Verantwortung in der zahnärztlichen Profession

 

Wortlaut:

 

„Der zahnärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf; der aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig in Diagnose[1]und Therapiefreiheit ausgeübt wird." (§ 2 Abs. 1 MBO-ZÄ) Zahnärztinnen und Zahnärzte üben unabhängig von Stellung und Ort der zahnärztlichen Tätigkeit einen freien Beruf aus. Diese Freiberuflichkeit ergibt sich aus dem Selbstverständnis der zahnärztlichen Profession. Grundlegend dafür sind das zahnärztliche Berufsethos, die Gemeinwohlorientierung der zahnärztlichen Tätigkeit und die spezifische zahnärztliche Fachkompetenz, aus denen sich die Therapiefreiheit und Weisungsunabhängigkeit bei zahnärztlichen Entscheidungen ableiten. Zahnärztinnen und Zahnärzte richten ihr zahnärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten aus, unabhängig von kommerziellen Erwartungshaltungen Dritter.

 

Die zahnärztliche Profession beruht auf einer akademischen Ausbildung mit Approbation, der Möglichkeit einer hochqualifizierten Weiterbildung und dem Selbstverständnis einer kontinuierlichen Fortbildung. Zahnärztinnen und Zahnärzte erwerben und erweitern ihre Berufserfahrung im Austausch mit ihren zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie den Angehörigen der anderen Gesundheitsberufe. Im Zentrum stehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich auf die Individualität der Patientinnen und Patienten und deren Behandlungsbedarf einzulassen und mit ihnen gemeinsam die bestmögliche Therapie zu finden. Die individuelle Behandlung nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst erfordert allerdings Rahmenbedingungen, die eine freie Berufsausübung sicherstellen. Die Freiheit, für das Wohl der Patientinnen und Patienten zu handeln, ist das Fundament der besonderen Vertrauensbeziehung der Patientinnen und Patienten zu ihren behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzten. Zahnärztinnen und Zahnärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der zahnärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Freiberuflichkeit findet ihren Ausdruck in der persönlichen Verantwortung, die Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patientinnen und Patienten gegenüber übernehmen.

 

Freiheit und Verantwortung in der zahnärztlichen Profession sind untrennbar mit der zahnärztlichen Selbstverwaltung als Organisationsprinzip verbunden. Das zahnärztliche Gelöbnis und die Berufsordnung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte legen die Selbstverpflichtung zu Erhalt und Förderung des Vertrauens zu den Patientinnen und Patienten, zur Sicherstellung der Qualität zahnärztlicher Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung, zur Wahrung der Freiheit und des Ansehens des Zahnarztberufes sowie zur Förderung berufswürdigen Verhaltens fest. Die Zahnärztekammern stehen für das Prinzip der professionellen Selbstkontrolle, für die Einhaltung der zahnärztlichen Standards und ethischen Grundsätze und damit für die Qualität einer patientenzentrierten zahnmedizinischen Versorgung. Fragen der Strukturqualität und der Qualifikationsvoraussetzungen werden schon seit Jahrzehnten durch die Weiterbildungsordnungen, der Landeszahnärztekammern geregelt, in denen Inhalt, Dauer und Ziele der Weiterbildung und der Fachzahnarztbezeichnungen definiert sind. Die Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen von Europäischer Rechtsetzung und der darauf aufbauenden Heilberufsgesetze sowie die jeweiligen Hochschulgesetze der Bundesländer. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Zahnärztekammern sind die Förderung der zahnärztlichen Fortbildung und die Pflege der Beziehungen zur medizinischen Wissenschaft, zur ärztlichen Profession und zu zahnärztlichen und ärztlichen Vereinigungen des Auslandes.

 

Unzureichende finanzielle und personelle Ressourcen trotz steigendem Behandlungsbedarf, eine zunehmende Kommerzialisierung in der Medizin/Zahnmedizin, staatsdirigistische Eingriffe in die Selbstverwaltung sowie eine überbordende Kontrollbürokratie führen derzeit jedoch zu enormer Arbeitsverdichtung und vielfach auch Überlastung der Berufe im Gesundheitswesen. Eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für eine sich im demografischen Wandel befindende Gesellschaft ist unter diesen Voraussetzungen auf Dauer nicht zu gewährleisten. Umso wichtiger ist der frühzeitige Einbezug des zahnärztlichen Sachverstandes in alle Reformvorhaben und in deren Umsetzung. Die Landeszahnärztekammern und die Bundeszahnärztekammer als ihre Arbeitsgemeinschaft bündeln diesen medizinisch-fachlichen Sachverstand und das zahnärztliche Versorgungswissen aus allen Versorgungsbereichen und Fachgebieten. Mit dieser Kompetenz ist ein frühzeitiger Praxischeck hinsichtlich der Konsequenzen einer Reform möglich, können Verwerfungen vermieden und für die Patientenversorgung praxistaugliche Lösungen gefunden werden. Die Zahnärzteschaft fordert ebenso wie die Ärzteschaft eine rechtzeitige systematische und strukturelle Einbindung bei allen gesundheitspolitischen Prozessen, Reformvorhaben und Gesetzesverfahren. Diese Einbindung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine medizinischwissenschaftlich fundierte, qualitativ hochwertige, auf ethischen Normen und Werten beruhende, verantwortliche und patientenzentrierte Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung für die Menschen in unserem Land. Die Stütze des Gesundheitswesens ist die freiberufliche Praxis. Sie zu gefährden ist fahrlässig für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten und die Gesellschaft.

 

Antrag Nr.: 2

 

Antragsteller: Dr. Ralf Hausweiler, Dr. Thomas Heil, Vorstand der ZÄK Nordrhein, Dr. Oktay Sunkur, ZA Stefan Piepiorka, Fraktion Freier Verband Deutscher Zahnärzte

 

Betreff: Rücknahme der mit dem FinStG eingeführten strikten Budgetierung und der daraus resultierenden Gefährdung der gerade erst eingeführten PAR-Strecke

 

Wortlaut:

 

Die Kammerversammlung der ZÄK Nordrhein fordert den Gesetzgeber zur Rücknahme der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedeten Regelungen zur strikten Budgetierung auf, sodass die notwendigen Mittel zur Behandlung der Patientinnen und Patienten, insbesondere mit Blick auf die PAR-Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:

 

Die jahrelangen Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem haben große finanzielle Löcher hinterlassen. Diese werden nun gemäß dem GKV-FinStG bei unverändertem Leistungskatalog auf Kosten der Leistungserbringer gestopft. Dass ohne die erforderlichen Mittel notwendige Leistungen für unsere Patienten langfristig vollständig erbracht werden können, ist lebensfern, illusorisch und unzumutbar. Für begrenzte Mittel kann es nur begrenzte Leistungen geben!

 

Insbesondere die Parodontitistherapie, die durch das Gesetz mit allen anderen GKV-Leistungen der Budgetierung unterliegt, ist als präventionsorientierte Maßnahme zur Senkung des Risikos, an einer schwerwiegenden Herz-Kreislauferkrankung oder auch Diabetes zu erkranken, geeignet.

 

Die Möglichkeit zur budgetfreien und indikationsgerechten Erbringung dieser Leistung spart auf Dauer Kosten für die GKV ein. Eine Budgetierung wirkt dem entgegen. Die Gesundheitspolitik vergeudet mit der Telematikinfrastruktur Gelder für unausgereifte technische Spielereien, die so momentan weder den Patienten noch den Praxen nutzen, anstatt in das zu investieren, wofür sie ihrem Namen entsprechend stehen sollte: die Gesundheit der Versicherten. Bei unveränderter Geltung der Regelungen des GKV-FinStG und drohender Verabschiedung weiterer solcher Gesetze werden sich die durch immense Teuerungsraten nun schon massiv verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschärfen. Diese Kostendämpfungsinstrumente werden, anders als es der Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont, eben nicht nur für zwei Jahre als Notopfer erbracht, sondern ihre Basiswirkung wirkt sich dauerhaft auf die weitere Punktwertentwicklung aus. Die Existenz der Praxen und damit verbunden die flächendeckende Versorgung werden dauerhaft gefährdet.

 

Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig und belastet auch die Zahnarztpraxen. Die Arbeit mit Menschen für die Gesundheit der Bevölkerung muss lohnenswert sein! Die Möglichkeit, Gehaltssteigerungen wie in anderen Berufssparten zu zahlen, und so Fachpersonal zu halten, wird durch die Entscheidungen von Herrn Lauterbach untergraben.

 

Antrag Nr.: 3

 

Antragsteller: Dr. Anke Klas, Dr. Sibylle Bailer, Fraktion Verband der ZahnÄrztinnen+ NewKammer, Dr. Oktay Sunkur, ZA Stefan Piepiorka, Fraktion Freier Verband Deutscher Zahnärzte in Nordrhein, Dr. Ralph-Peter Hesse, Fraktion WZN und Frauen in Nordrhein

 

Betreff: Sicherstellung von Arzneimitteln in der Zahnmedizin

 

Wortlaut:

 

Die Delegierten der Kammerversammlung sehen das Patientenwohl durch zunehmende Versorgungsschwierigkeiten von wichtigen Arzneimitteln, wie Antibiotika sowie Arzneimittel zur Schmerzlinderung und Fiebersenkung bei Kindern, gefährdet und fordern Landes- und Bundesgesetzgeber auf, nachhaltig Maßnahmen zu ergreifen, um Lieferungen von Arzneimitteln sicherzustellen.

 

Begründung:

 

Derzeit sind Patienten von Zahnarztpraxen mit immer häufiger auftretenden Lieferengpässen bei Arzneimittel, v. a. mit Antibiotika, konfrontiert. Diese Engpässe führen zu erheblichen Herausforderungen für Patienten, die dringend auf ihre Medikamente angewiesen sind, um ihre Gesundheit und Wohlbefinden aufrechtzuerhalten. Es ist unerlässlich, dass nachhaltige Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung mit Arzneimitteln nicht gefährdet wird

 

Quelle: Info der ZÄK-NR am 11. Juli 2023