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28.06.2023 09:20 Alter: 89 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Medizinrecht

BZÄK-News

Auszug aus „Klartext“ Nr. 06/2023


 

 

Faktencheck i-MVZ

 

These der Investoren: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Renditestreben der Kapitalgeber für das Versorgungsergebnis in Bezug auf „Überbehandlung“ relevant sei.

 

Fakt: Falsch. Viele Abrechnungszahlen zeigen, dass i-MVZ in den finanziell bedeutsamsten Leistungsbereichen (konservierend-chirurgische Leistungen und Zahnersatz) im Vergleich zu Einzelpraxen deutlich höhere Pro-Kopf-Umsätze generieren. Beratungsintensive Leistungen wie die Versorgung vulnerabler Gruppen werden dagegen vernachlässigt. Aufsuchende Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erbringen i-MVZ nachweislich seltener als herkömmliche Praxen.

 


Verbindliches Zähneputzen in Kita und Schule

 

Fest etabliertes Zähneputzen in Kitas und Grundschulen ist ein wesentlicher Beitrag zur Mundgesundheit und vor allem gesundheitlichen Chancengleichheit bei Kindern. Zahn- und Mundgesundheit ist zudem Voraussetzung für störungsfreies Sprechen und Spracherwerb und prägt Bildungsbiografien. Daher unterstützt die Bundeszahnärztekammer ausdrücklich die aktuellen Bestrebungen, das verbindliche Zähneputzen in die Bildungspläne aller Bundesländer zu integrieren.

 


Aktualisiert: Kommentar der Musterberufsordnung

 

Der juristische Kommentar der Musterberufsordnung für Zahnärzte (MBO) der Bundeszahnärztekammer liegt überarbeitet vor. Die Kommentierung soll die Auslegungen breit verankern. Unter Zahnärzteschaft, Kammern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskanzleien ist der Kommentar ein anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung. MBO-Kommentar

 


Nebenwirkungsmeldungen: Übersicht unerwünschter Arzneimittelwirkungen online

 

Praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte zu melden. Die Meldungen werden von der Arzneimittelkommission aufbereitet sowie ausgewertet und stehen nun gesammelt unter Nebenwirkungsmeldungen

 

zur Einsicht.

 


Neu: Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) 1/2023 u.a. mit Metamizol

 

In der aktuellen IZA-Version wurden unter anderem die Informationen über Metamizol überarbeitet. Unspezifische Symptome wie Fieber, Schüttelfrost, Krankheitsgefühl, Halsschmerzen, Schleimhautläsionen können nach Gabe von Metamizol auf eine potentiell lebensbedrohliche Agranulozytose hindeuten. In diesem Fall ist unverzüglich eine internistische Abklärung (Differentialblutbild) zu veranlassen und die Therapie abzubrechen. Patientinnen und Patienten sollten bei Verordnung, auch nach früherer Verträglichkeit, über Anzeichen und Symptome schwerwiegender Nebenwirkungen sowie über die Notwendigkeit, sofortige ärztliche Hilfe zu suchen, aufgeklärt werden. Zur kostenfreien Broschüre

 


Studie zur Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten: IDZ ruft zur Teilnahme auf

 

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) startet die Untersuchung „Berufsbild angehender und junger Zahnärztinnen und Zahnärzte (Y-Dent): Niedergelassene“ zu den Beweggründen ihrer Niederlassung. Alle 2021 und 2022 Niedergelassenen werden gebeten, teilzunehmen. Fragebögen werden ab Mitte Juli 2023 versendet. Die Ergebnisse sollen zur Entwicklung gezielter Maßnahmen beitragen, um Herausforderungen während der Niederlassung zu reduzieren.

 

Quelle: BZÄK-„Klartext“ Nr. 062023