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25.05.2023 13:27 Alter: 337 days
Kategorie: Praxisfinanzen

Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen

Gilt auch für Mieter / „Haushaltsnahe Dienstleistung“


 

 

Steuerzahler, die für die Pflege des Gartens einen professionellen Helfer beauftragen, können die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde. Ob es sich bei der Immobilie, bei der die Grünarbeiten erledigt werden, um eine dauerhafte Unterkunft, eine Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung handelt, ist unerheblich, berichtet die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG heute.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer/Vermieter ist. Oft sind die Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen in den Nebenkosten enthalten. Mieter können diese nur geltend machen, wenn ihr Anteil – etwa für Gärtner, Reparaturen, die Hausreinigung oder den Hausmeister – in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen ist. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen dabei u. a. übliche Gartenarbeiten wie das Rasenmähen, Heckenschneiden oder die Schädlingsbekämpfung. Zu den Handwerkerleistungen gehören etwa der Bau einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro, angesetzt werden, bei den Handwerkerleistungen sind maximal 1.200 Euro abzugsfähig.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 26. Mai 2023