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11.05.2023 17:09 Alter: 351 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Gesetz "muss noch vor dem Sommer kommen“

BÄK-Präsident Reinhardt: Es wird höchste Zeit


 

 

Zu der für Freitag angekündigten Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für eine stärkere Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

 

„Wir beobachten seit einigen Jahren, dass international tätige Finanzinvestoren in das Geschäft mit Medizinischen Versorgungszentren einsteigen und ihr Engagement mit hohen Renditeerwartungen verknüpfen. Dadurch steigt das Risiko, dass es in der ambulanten Versorgung zu einer Fokussierung auf besonders attraktive Standorte und lukrative Leistungen kommt, während Patientinnen und Patienten, die eine komplexe, zuwendungsorientierte Versorgung benötigen, das Nachsehen haben. Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, MVZ als sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung vor rein renditeorientierter Einflussnahme durch fachfremde Finanzinvestoren zu schützen. Die Bundesratsinitiative, die die drei Bundesländer unter Federführung Bayerns auf Basis eines einvernehmlichen Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz erarbeitet haben, sieht hierfür sachgerechte Regelungen vor. Der Antrag greift viele der Vorschläge auf, die die Bundesärztekammer in einem Positionspapier Anfang dieses Jahres unterbreitet hat.

 

In vielen Bereichen der Gesundheitspolitik gibt es zwischen Bund und Ländern aktuell divergierende Positionen. Anders beim Thema ‚investorenbetriebene MVZ‘: Hier hat auch der Bundesgesundheitsminister den Handlungsbedarf klar benannt und ein Gesetz angekündigt. Es besteht also Einigkeit. Vorschläge für eine gesetzliche Regelung liegen sowohl von den Bundesländern als auch von der Bundesärztekammer vor.

 

Wir sind aus diesem Grund auch sehr dafür, dass die Regelungen bereits in das sogenannte Versorgungsgesetz I aufgenommen werden, das nach der Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums aktuell in der Vorabstimmung ist. Für eine Verschiebung in den Herbst, wie dies die Vorhabenplanung des BMG aktuell vorsieht, gibt es keinen Grund – erst recht nicht nach der aktuellen Bundesratsinitiative. Die Ärzteschaft warnt seit Jahren vor den Folgen einer fortschreitenden Kommerzialisierung in der ambulanten Medizin. Es ist höchste Zeit, im Sinne der Patientinnen und Patienten entschieden zu handeln. Deswegen muss der Gesetzentwurf gegen die Kommerzialisierung noch vor der Sommerpause kommen.“Quelle: BÄK-PM am 11. Mai 2023