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28.04.2023 10:12 Alter: 335 days
Kategorie: GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

Störungen bei der eAU wieder behoben

Cyberangriff auf Krankenkassen-Dienstleister BITMARCK


 

 

Die Störungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Cyberattacke auf den IT-Dienstleister BITMARCK sind offenbar behoben. Wie das Unternehmen mitteilte, werden die AU-Daten wieder elektronisch verarbeitet. Von der Störung waren rund 80 Krankenkassen betroffen, für die BITMARCK als Dienstleister tätig ist.

 

Der Krankenkassen-Dienstleister hatte am Mittwochabend darüber informiert, dass dessen Frühwarnsysteme Angriffe auf BITMARCK-interne Systeme gemeldet hätten. Im Zuge der Schadensprävention hat die BITMARCK eigenen Angaben zufolge Kunden- und interne Systeme vom Netz genommen, um negative Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und die BITMARCK zu verhindern. Durch diese präventiven Maßnahmen war die Verarbeitung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorübergehend gestört. Die von den Arztpraxen an die Krankenkassen gesendeten Daten seien von Montagabend (24.4., 22 Uhr) bis Donnerstagmorgen (27.4., 4 Uhr) fast durchgängig als fehlerhaft abgewiesen worden, wie die BITMARCK mitteilte. 

 

Empfehlung für Praxen: AU-Daten notfalls erneut senden

 

Arztpraxen wird jetzt geraten zu prüfen, ob sie bei dem Versand von eAU seit Montagabend Fehlermeldungen erhalten haben. Dort, wo dies der Fall ist, sollten sie die AU-Daten so schnell wie möglich erneut an die Krankenkassen senden, damit die Arbeitgeber diese abrufen können. Die BITMARCK ist unter anderem für die Annahme von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für rund 80 Krankenkassen als Dienstleister zuständig. Zu ihren Kunden gehören unter anderen die DAK Gesundheit, die IKK Classic, die Hanseatische Krankenkasse sowie viele Betriebskrankenkassen.

 

Störungen soll es infolge der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen auch bei der elektronischen Patientenakte geben. Diese sind nach einer Information der gematik (27.4., 13 Uhr) noch nicht behoben. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten am 28. April 2023