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< Berufsausübungsvorschriften und Sanktionen
02.04.2023 15:29 Alter: 1 year

Verstoß gegen Strahlenschutz

Massive Konsequenz: Stilllegung Rö


 

 

Einem Zahnarzt wurde der Betrieb von Röntgengeräten wegen Unzuverlässigkeit versagt (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschl. v. 14.02.2023, Az.: 6 B 3/23). Bis es dazu kam, hatte er sich allerdings erhebliches und fortgesetztes Fehlverhalten vorwerfen lassen müssen. Die Verstöße reichten über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren zurück und belegten laut Gericht eine Verhaltenstendenz, die weit über ein punktuelles Fehlverhalten hinausgehe. Beispielhaft kam der Zahnarzt Vorlageverpflichtungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht vollumfänglich nach. Im Zusammenhang mit Verstößen aus der Röntgenverordnung (RöV) waren Bußgelder verhängt und überdies mehrfach Zwangsgelder festgesetzt worden, weil er behördlichen Aufforderungen nicht nachkam. Eines seiner Röntgengeräte war zwangsweise stillgelegt worden. In dieser Situation half es dem Zahnarzt auch nicht mehr, Unterlagen nachzureichen, denn eine generelle Verhaltensänderung, die eine positive Zukunftsprognose stützen könnte, war laut Gericht hierin nicht erkennbar. Die Untersagung hatte für den Zahnarzt Auswirkungen auf seine Berufsausübung, die das Gericht jedoch auch absegnete, da sie in die Abwägung der Behörde eingeflossen und gewertet worden waren, auch unter der Berücksichtigung, dass es in der Region nur eine weitere Zahnarztpraxis gab. Der Zahnarzt konnte nur bestimmte Behandlungen nicht mehr durchführen, jedenfalls nicht mit den Röntgengeräten, für die er Strahlenschutzverantwortlicher ist. Ein Großteil der Behandlungen blieb ihm aber möglich. Zudem wurde die Untersagung zeitlich befristet. Quelle: R I - Z Ä I . 2 0 2 3; Rechtsinformationen für Zahnärzte; heller::kanter Rechtsanwälte; Gustav-Heinemann-Ufer 56 50968 Köln; mail@heller-kanter.de www.heller-kanter.de