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31.03.2023 14:39 Alter: 363 days
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Praxen mit extrem hohem Stromverbrauch

Zusätzliche Finanzhilfen


 

 

Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch können für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen. Damit sollen übermäßige Ausgaben aufgrund der stark gestiegenen Strompreise kompensiert werden. Auf die Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Anspruchsberechtigt sind demnach Praxen, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen und die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen extrem viel Strom benötigen. Sie erhalten zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten erstattet, wenn diese über 500 Euro im Quartal betragen und der Strompreis in ihrer Praxis überdurchschnittlich hoch ist. Der durch den Bewertungsausschuss festgelegte Referenzpreis beträgt 29 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Liegt der Strompreis einer Praxis darüber, wird ein Großteil dieser Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen. Abgezogen werden lediglich Entlastungsbeträge insbesondere aus der Strompreisbremse sowie ein praxisindividueller Anteil für Privatversicherte. Der Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten beträgt fünf Prozent.

 

Gassen: Härtefälle können abgemildert werden

 

„Mit der Sonderregelung können Härtefälle in den besonders energieintensiven Fächern abgemildert werden“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, den PraxisNachrichten. Deshalb sei er froh, gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband für diese Fachgruppen eine Lösung gefunden zu haben. Eine Ausweitung der Entlastungsmaßnahmen auf weitere Fachgruppen – wie von der KBV gefordert – sei nicht verhandelbar gewesen, erläutert Gassen. Auch eine Ausgleichzahlung bereits für 2022 hätten die Kassen unter Verweis auf staatliche Regelungen zur Strompreisbremse, die ebenfalls alle erst für dieses Jahr wirksam würden, abgelehnt. Ob eine Verlängerung der Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich ist, wollen die Vertragspartner bis zum 31. Dezember prüfen. Die KBV hatte über Monate mehrfach Hilfen für besonders betroffene Praxen gefordert und sich dazu an die ständigen Bundesministerien sowie den GKV-Spitzenverband gewandt.

 

Quartalsweise Abrechnung über die KVen

 

Zur Abwicklung der Finanzhilfen konnte sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband auf ein – vor dem Hintergrund des komplexen Gesamtrahmens – relativ einfaches Verfahren verständigen. Die anspruchsberechtigten Arztpraxen geben gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) quartalsweise eine Selbsterklärung zu den zusätzlichen Stromkosten ab. Grundlage für die Bestimmung der zusätzlichen Stromkosten stellen der Stromverbrauch sowie die Stromkosten der Praxis im Abrechnungsquartal dar. Näheres zur Berechnung und Abrechnung der Erstattungsbeträge legen die KVen fest. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 31. März 2023