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< Schwere und unbehandelte Parodontitis
23.03.2023 10:39 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Der ZBV Schwaben tut etwas: betriebswirtschaftlich und politisch

Handfeste Unterstützung als Antwort auf den jahrzehntelangen Stillstand des GOZ-Punktwerts


Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben (ZBV Schwaben) gibt als betriebswirtschaftliche Antwort auf den seit 65 Jahre währenden Stillstand des GOZ-Punktwerts die Bayerische Tabelle 2023 heraus. Sie vergleicht zahnärztliche Leistungen im BEMA mit GOZ und GOÄ. Gleichzeitig reagiert der ZBV politisch. Mit Praxisplakat und Informationsblatt zur Weitergabe an die Patientinnen und Patienten klären die schwäbischen Zahnärztinnen und Zahnärzte über die Beschränkungen auf, denen die zahnärztlichen Leistungen mit Beginn 2023 unterworfen sind.

 

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte der ZBV Schwaben im Sommer 2022 alle schwäbischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten um Unterstützung gegen die geplante Budgetierung zahnärztlicher Leistungen gebeten und dabei die Gefährdung des neuen Konzepts der Parodontitis-Behandlung thematisiert. In den Rückmeldungen der Politikerinnen und Politiker – darunter Staatsminister Klaus Holetschek – wurde der Gesetzentwurf u.a. als „untragbar“ bezeichnet, insbesondere die Unionsabgeordneten versprachen, sich einzubringen, um „substantielle Verbesserungen“ zu erreichen.

 

Die Ampel-Koalition hat sich indes durchgesetzt, die Budgetierung ist Realität. ZBV-Vorsitzender Christian Berger: „Die Bundesregierung stellt der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. An der zahnärztlichen Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger will sie eine halbe Milliarde einsparen: im Jahr 2023 stehen 120 Millionen und im Jahr 2024 340 Millionen Euro weniger für die zahnärztliche Behandlung zur Verfügung – das hat gravierende Folgen, insbesondere bei der neuen systematischen Parodontitis-Behandlung“.

 

Nun klärt der ZBV Schwaben die Patienten auf. Mit einem Praxisplakat und einem Infoblatt will er die Zahnarztpraxen im Kontakt mit den Patienten unterstützen. „Erstklassige Behandlung: Machen wir! Schnelle Termine können wir leider nicht immer anbieten“ lautet die Botschaft. Im Erklärtext folgt der Hinweis, dass die Bundesregierung die Mittel für die zahnmedizinische Versorgung begrenzt hat. Weder die Krankenkassen noch die Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre Patienten vor diesen Einschränkungen schützen.

 

Als betriebswirtschaftliche Antwort auf die Schieflage der Honorare bietet der ZBV die Bayerische Tabelle 2023 an. Sie ermöglicht den direkten Vergleich zwischen der Vergütung im BEMA und in der GOZ. Zusätzlich gibt sie die für die jeweilige Leistung zur Verfügung stehende Zeit in Minuten auf der Basis des Mindesthonorarumsatzbedarfs/Stunde von 350 Euro an. ZBV-Vorsitzender Christian Berger hat den parodontologischen Leistungen des BEMA, die es seit Juli 2021 basierend auf der PAR-Richtlinie gibt, in der GOZ Analogpositionen gegenübergestellt mit entsprechenden Steigerungsfaktoren. Dieser betriebswirtschaftliche Ansatz weist den Praxen einen gangbaren Weg aus dem Abrechnungsdilemma, denn die „alten“ Leistungsziffern der GOZ 2012 entsprechen nicht mehr den BEMA-Leistungen in der Parodontologie, die den aktuellen leitlinienbasierten Standard abbilden.

 

Integriert in die Tabelle sind die sechs von der Bundeszahnärztekammer mit dem PKV-Verband konsentierten Analogziffern. Darüber hinaus formuliert die Tabelle konkrete Vorschläge für all diejenigen PAR-Leistungen, für die bisher kein Konsens zwischen BZÄK und PKV-Verband vorliegt, und erklärt den Weg der Analogberechnung. Die Mitglieder des ZBV Schwaben erhalten in Kürze die Bayerische Tabelle 2023, Poster und Infoblatt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Tabelle kann darüber hinaus über den ZBV Schwaben zum Preis von 19 Euro zzgl. Versand bestellt werden. Quelle: Presseinformation des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwaben, K.d.ö.R. am 22. März 2023