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10.03.2023 10:46 Alter: 1 year
Kategorie: Medien & Internet, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Größer, besser, zielführender

Die neue BDIZ EDI-Tabelle 2023


 

 

 

 

  • Vergleich der Leistungen in BEMA, GOZ, GOÄ mit Zeitwerten und Analogberechnung der neuen PAR-Leistungen
  • Information unseres Kooperationspartners BDIZ EDI (Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. / European Association of Dental Implantologists):

 

Die BDIZ EDI-Tabelle 2023 ist die betriebswirtschaftliche Antwort auf den über 35 Jahre währenden Stillstand beim Punktwert in der GOZ. Sie erscheint im neuen Design, ist nutzerfreundlich und vergleicht zahnärztliche Leistungen im BEMA, in GOZ und GOÄ.

 

Die Tabelle ermöglicht den direkten Vergleich zwischen dem BEMA-Wert und dem entsprechenden GOZ/GOÄ-Wert im 2,3-fachen Satz. Zusätzlich gibt sie die für die jeweilige Leistung zur Verfügung stehende Zeit in Minuten auf der Basis des Mindesthonorarumsatzbedarfs/Stunde von 350 Euro an. Wie in der Vorgängertabelle aus dem Jahr 2022 hat BDIZ EDI-Präsident Christian Berger den parodontologischen Leistungen, die es seit Juli 2021 basierend auf der PAR-Richtlinie gibt, Analogpositionen gegenübergestellt und die entsprechenden Steigerungsfaktoren nochmals überarbeitet. Dieser betriebswirtschaftliche Ansatz weist den Praxen einen gangbaren Weg aus dem Abrechnungsdilemma, denn die neuen BEMA-Leistungen in der Parodontologie stehen den „alten“ Leistungsziffern der GOZ aus den Jahren 2012 bzw. 1988 gegenüber, die nicht mehr den aktuellen leitlinienbasierten Standard abbilden.

 

Integriert in die neue Tabelle sind auch die von der Bundeszahnärztekammer mit der PKV/Beihilfe konsentierten sechs Analogziffern. Der BDIZ EDI erklärt den Weg der Analogberechnung und bewertet den Konsens für sechs Leistungen zwischen der Bundeszahnärztekammer und dem PKV-Verband. Für all diejenigen PAR-Leistungen, für die bisher kein Konsens zwischen BZÄK und PKV-Verband vorliegt, bildet die Tabelle konkrete Vorschläge von BDIZ EDI und Zahnärztekammern ab. Die BDIZ EDI-Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen parodontologischen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen oder überschreiten müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen aufgrund der neuen BEMA-Richtlinie bezahlen. Das geht nur mit Abweichender Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ oder der Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ.

 

Die Lösung des BDIZ EDI: die analoge Berechnung mit bewusst niedrigen Steigerungsfaktoren, die die BEMA-Honorare nur geringfügig überschreiten, um den Nachweis zu liefern, dass GKV-Versicherte für die vergleichbare Leistung ein vergleichbares Honorar bezahlen. Christian Berger dazu: „Auf politischer Ebene werden wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wenig bis nichts erreichen, das haben die vergangenen Jahrzehnte im Dialog bzw. in der Auseinandersetzung mit der Politik gezeigt. Wir müssen uns andere Lösungen suchen und sie tatsächlich nutzen, um für das betriebswirtschaftliche Auskommen unserer Praxen zu sorgen. Dazu hat uns das Bundesverfassungsgericht 2013 sogar aufgefordert. Diesen Weg zeigt der BDIZ EDI. Unsere Tabelle macht es möglich, Zahnmedizin nach State of the Art mit angemessenen Honoraren anzubieten. Für den Praxisalltag bietet sie eine schnelle Orientierung im Leistungsdschungel von BEMA, GOZ und GOÄ.“

 

Seine Mitglieder wird der BDIZ EDI bei Erstattungsproblemen gebührenrechtlich und gutachterlich unterstützen, sofern sie den Empfehlungen folgen. Mitgearbeitet an der Tabelle haben u. a. der Justiziar des BDIZ EDI, Prof. Dr. Thomas Ratajczak, und die Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff. Die BDIZ EDI-Tabelle 2023 ist über den Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 29 Euro bestellbar. Mitglieder erhalten ein Exemplar kostenfrei zugesandt. Der BDIZ EDI bietet nach Erscheinen Webinare an, die den Umgang mit der Tabelle erklären. Mehr demnächst auf der Internetseite des BDIZ EDI und am Stand auf der IDS: Halle 11.2, Gang O, Stand 69 – gegenüber der Bundeszahnärztekammer.

 

Eine Leseprobe gibt es online: www.bdizedi.org/shop

 

Bei Rückfragen: Anita Wuttke, Pressereferentin BDIZ EDI, E-Mail: wuttke@bdizedi.org