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< Medizinprodukteverordnung: Europäische Kommission schlägt Verschiebung vor
26.01.2023 13:03 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Kritik an Hedgefonds und Investmentgesellschaften im Gesundheitswesen

BZÄK bleibt hartnäckig


 

 

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, sich des Themas Investoren im deutschen Gesundheitswesen anzunehmen. Problemlösungen gegen den Druck spekulativen Investorenkapitals in der Medizin sind jetzt politisch dringend nötig. Um die Gefahren der zunehmenden Ökonomisierung im Gesundheitssystem zielgenau einzudämmen, ist es erforderlich, für den zahnärztlichen Bereich eine räumliche und eine fachliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern einzuführen. Nur Krankenhäuser, die über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügen, sollten künftig zahnärztliche MVZ gründen dürfen. Eine enge räumliche Nähe des gründungsberechtigten Krankenhauses zum MVZ sollte ebenfalls dringend festgeschrieben werden.

 

Ferner stellt der Bereich des Berufsrechts im Zahnheilkundegesetz eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Schließlich braucht es auch mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ durch ein Transparenzregister und eine detaillierte Hinweispflicht auf Praxisschildern sowie der Homepage. Quelle: BZÄK-„Klartext“ 01/23 am 26. Januar 2023