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06.10.2018 08:55 Alter: 6 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Versicherung darf Patienten auf vermuteten Behandlungsfehler hinweisen

Rechtsprechung des BGH maßgebend


Information der Kanzlei heller::kanter Rechtsanwälte:

 

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass eine private Krankenversicherung den Patienten auf einen vermuteten

Behandlungsfehler des Arztes hinweisen darf (OLG Köln, Beschl. v. 22.08.2018, 5 U 201/17).

 

Die Versicherung hatte gegenüber der Patientin die Erstattung der Behandlungskosten u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass der Zahnarzt beim Setzen eines Zahnimplantats den Wurzelrest nicht vollständig entfernt habe.

Daher sei kein dauerhafter Behandlungserfolg zu erwarten. Der Zahnmediziner sah durch diese – nach seiner Auffassung offensichtlich unrichtige – Aussage seine ärztliche Reputation in Fachkreisen und das Patientenverhältnis beschädigt. Er beantragte, der Versicherung diese Behauptung gerichtlich zu untersagen.

 

Die Klage blieb erfolglos, ohne dass in diesem Verfahren zu klären war, ob der Zahnarzt bei der Behandlung tatsächlich einen Wurzelrest im Kiefer belassen hatte. Maßgebend war, dass der Klage das Rechtsschutzbedürfnis fehlte. Der Zahnarzt legte jedoch wegen der aufgestellten Behauptung eines Behandlungsfehlers ein Rechtsmittel ein.

 

Nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts, des OLG, ist hier der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen, nach der auf den Ablauf eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen werden und seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden soll, dass ein Verfahrensbeteiligter durch Unterlassungsansprüche in der Äußerungsfreiheit eingeengt wird.

 

Anmerkung:

Eine ärgerlich anmutende Entscheidung, die aber der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Meinungsäußerung und dem auf ein rechtsstaatliches Verfahren geschuldet ist.

 

Quelle: heller::kanter Rechtsanwälte; R I – ZÄ III. 2018; Rechtsinformationen für Zahnärzte; Gustav-Heinemann-Ufer 56 · 50968 Köln · mail@heller-kanter.de · www.heller-kanter.de