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20.01.2023 10:24 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde

KBV plädiert für Ende der Maskenpflicht in Praxen

„Differenzierte und individuelle Regelung zwingend notwendig“


 

 

Für die Aufhebung der gesetzlichen Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen setzt sich die KBV ein. Die Entscheidung sollte den einzelnen Praxen selbst überlassen sein, betont die KBV in einer aktuellen Stellungnahme. Die KBV begründet dies mit der geringeren Krankheitslast aufgrund von Impfungen und erfolgten COVID-19-Infektionen. Zudem würden nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt, auch sei das Infektionsrisiko nicht überall gleich hoch. Deshalb sei eine differenzierte und individuelle Regelung zwingend notwendig. „Die Ausgangslage beim Augenarzt oder beim Psychotherapeuten ist eine andere, als zum Beispiel in einer Infektionssprechstunde beim HNO-Arzt oder Hausarzt“, heißt es weiter.

 

Anlass der Stellungnahme ist die geplante Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Aussetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr zum 2. Februar. Die KBV begrüßt darin die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und schlägt zugleich vor, die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen ebenfalls zum 2. Februar auszusetzen.

 

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Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19.01.2023