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< TK-Studie: „Präsentismus“
12.01.2023 17:03 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

BÄK-Positionspapier zu MVZ

Präsident Reinhardt: „Die Sorge um die ärztliche Unabhängigkeit ist begründet"


 

 

Die Bundesärztekammer hält einen neuen Ordnungsrahmen für nötig, um Investoreninteressen bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu regulieren. In einem Positionspapier fordert sie unter anderem, dass MVZ künftig wieder fachgruppenübergreifend sein sollen.

 

Grundsätzlich stellt die Bundesärztekammer MVZ nicht in Frage. Die dahinter stehende Idee einer interdisziplinären und sektorenverbindenden Versorgung an einem Ort sei sinnvoll und mehr denn je zeitgemäß. „Mittlerweile hat jedoch eine Entwicklung eingesetzt, die sich immer weiter von der eigentlich bezweckten Verbesserung der medizinischen Versorgung entfernt hat“, heißt es in dem Papier, das heute den Medien vorgestellt wurde.

 

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte: „Wir stellen uns nicht gegen die Einrichtung und Errichtung von MVZ. Wir erachten die fachübergreifende und sektorenübergreifende Zusammenarbeit von ärztlichen Disziplinen für etwas Sinnvolles.“ Ebenfalls sei zu begrüßen, dass Ärztinnen und Ärzte Möglichkeiten hätten, angestellt und im Rahmen eines größeren Konstrukts zu arbeiten. „Es ist auch legitim im Gesundheitswesen zu investieren.“ Dabei könnten jedoch zum Teil Auswüchse entstehen oder seien schon entstanden, „nämlich die, dass Rendite im Vordergrund steht und nicht Patientenversorgung“. Man wisse „aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, die in entsprechenden Einrichtungen arbeiten, dass die von uns geäußerten Befürchtungen, dass ärztliche Unabhängigkeit berührt wird und dass kommerzielle Renditeinteressen ärztliches Handeln beeinflussen sollen, ihren Grund haben“, so Reinhardt weiter. Nach seinen Angaben sind das nicht nur einzelne Fälle. „Die Techniken die angewendet werden, die Kollegen zu motivieren, bestimmte Dinge zu tun, sind mannigfaltig.“

 

Den Kammern wird den Angaben zufolge unter anderem berichtet, dass die Anschaffung neuer Geräte an bestimmte Ertragssituationen geknüpft werde. Kolleginnen und Kollegen sähen sich auch mit Forderungen konfrontiert, dass ein bestimmter Anteil konservativer Behandlungen in einen operativen Eingriff münden müsse. Es werde zudem Druck aufgebaut mit Blick auf die Indikationsstellung und dahingehend, dass zeitaufwändige Behandlungen zurückzustellen seien zugunsten von gewinnträchtigen, skalierungsfähigen Eingriffen. „Nach meinem persönlichen Eindruck ist das ein relevantes Problem“, sagte Reinhardt. Er erinnerte an die Debatte um Chefarztverträge in Krankenhäusern mit Leistungsboni vor einigen Jahren. Die Bundesärztekammer hält es daher für nötig, Instrumente zu finden, die das unterbinden und eine entsprechende Wettbewerbsordnung herstellen. Dazu sei es auch nötig, überhaupt erst einmal Transparenz über Eigentumsstrukturen zu gewinnen, so Reinhardt.

 

Marktanteile, Versorgungsaufträge und Gewinnabführungen sollen auf den Prüfstand

 

Um der Entwicklung Einhalt zu gebieten, schlägt die Bundesärztekammer in ihrem Positionspapier verschiedene Maßnahmen vor. So will sie etwa, dass künftig wieder nur noch fachübergreifende MVZ zugelassen werden. Fachgleiche MVZ sollen zehn Jahre Bestandsschutz erhalten, sich dann aber verändern müssen. Die Möglichkeit zur Gründung fachgleicher MVZ habe seit 2015 zu einer deutlichen Zunahme von MVZ geführt, die sich auf einzelne, lukrative Leistungen ihres Fachgebietes beschränken, anstatt sämtliche Kernleistungen ihres Fachgebietes zu erbringen, heißt es in dem Positionspapier. Hierzu fordert die Bundesärztekammer stärkere Kontrollen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dazu müsse auch im Internet Transparenz geschaffen werden.

 

Dem Gesetzgeber schlägt die BÄK außerdem vor, dass Krankenhäuser künftig nur noch MVZ gründen dürfen, die einen räumlichen und fachlichen Bezug zur Klinik aufweisen. Man müsse klarstellen, dass das Krankenhaus als Gründungberechtigter keine Gewinne aus MVZ an dahinterstehende Investoren weitergeben dürfe. „Hier passiert es jetzt, dass über den Einstieg des Krankenhauses ganz andere Interessen hinter MVZ-Gründungen stehen können“, sagte Professor Karsten Scholz, Leiter des Dezernats Recht der Bundesärztekammer. Er verwies auf die Fremdbesitzverbote für Ärzte und Apotheker.

 

Auch die Marktanteile von MVZ-Trägern will die BÄK neu regulieren. „Es gibt bestimmte Bereiche, wo Sie vor Ort gar keine freie Arztwahl mehr haben“, sagte Scholz. Es sei jedoch ein wichtiges Patientenrecht, nicht nur den Arzt, sondern auch die Einrichtung wählen zu können. Als weitere wichtige Maßnahme formuliert die BÄK in ihrem Positionspapier die Stärkung der Ärztlichen Leitung in MVZ. Die ärztliche Leitung müsse die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von Eigentümerinteressen gewährleisten. Daher müsse der ärztliche Leiter unterstützt werden, zum Beispiel durch einen besonderen Kündigungs- und Abberufungsschutz, aber auch durch die Regulierung von auf medizinisch nicht-begründbare Mengen- und Leistungsausweitung abzielende Bonusverträgen und die Einführung von Disziplinarmaßnahmen bei fehlender Gewährleistung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit.

 

Die Bundesärztekammer kritisiert, dass es bisher keine Möglichkeit gebe, Träger von MVZ disziplinarisch zu ahnden. Die einzige Möglichkeit sei der Zulassungsentzug. Sie verweist darauf, dass im Bereich der Anwälte seit kurzem auch berufsrechtliche Verfahren gegen Anwaltsgesellschaften möglich seien und fordert diese Möglichkeiten auch für den medizinischen Bereich. Nötig seien insbesondere Möglichkeiten zum Einschreiten der Kammern, wenn Einfluss auf Ärztinnen und Ärzte ausgeübt wird, so dass sie ihren berufsrechtlichen Pflichten nicht nachkommen können. Last but not least fordert die BÄK auch, dass das Praxisschild Informationen über den Träger enthalten muss, wie es schon der Deutsche Ärztetag beschlossen hat.

 

„Das Gesundheitswesen ist Teil der Daseinsvorsorge und kann nicht den Regelungen von Kapitalmärkten unterliegen. Über das Krankenversicherungssystem generierte Gelder dürfen dem System nicht zur Ausschüttung von Renditen entzogen werden. Auch darf Finanzkraft nicht zur Etablierung von Monopolen in der Gesundheitsversorgung führen“, heißt es in dem Papier, das die BÄK dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Länderministerien zur Verfügung gestellt hat. „Wir hoffen sehr, dass das BMG mit uns über Detailregelungen ins Gespräch kommt“, sagte Reinhardt. „Wir möchten gerne keine Gewinnabführungsverträge, Marktbeherrschungen und Monopolstellungen“, fasste er die Ziele zusammen. Quelle: BÄK am 12. Januar 2023