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09.01.2023 11:25 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

PKV-Verbandschef Reuther zum GOÄ-Entwurf:

"GOÄ-Preise nicht mit uns und der Beihilfe abgestimmt"


 

 

Dass die Bundesärztekammer (BÄK) nun schon eine arzteigene Bewertungsversionder neuen GOÄ an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschickt hat, stößt beim PKV-Verband nicht gerade auf Begeisterung. Verbandsdirektor Florian Reuther nimmt es jedoch sportlich: Er sei zuversichtlich, dass bald eine von BÄK, PKV und Beihilfe konsentierte Version folge.

 

„Der PKV-Verband ist davon überzeugt, dass eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erforderlich ist, um insbesondere die sprechende Medizin stärker zu fördern und den neuesten Stand der Medizin einfach und für die Patienten verständlich abrechnen zu können. Die Auswirkungen der neuen GOÄ müssen aber für die Patienten, die Beitragszahler und auch die Träger der Beihilfe tragfähig sein“, betonte Reuther in einem Statement gegenüber dem ärztenachrichtendienst (änd).

 

Der PKV-Verband respektiere den Beschluss des Deutschen Ärztetages, dem Bundesgesundheitsministerium bis zum Jahresende 2022 den Entwurf einer arzteigenen GOÄ zu übergeben. „Allerdings sind die darin genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt und bedürfen der Anpassung, um eine Überforderung zu vermeiden“, unterstreicht Reuther.

 

Nachdem das rechtliche Regelwerk einer neuen GOÄ bereits einvernehmlich beschlossen und auch der aktuelle Stand der modernen Medizin mit rund 5.600 Leistungsbeschreibungen weitestgehend konsentiert sei, werde die PKV „gemeinsam mit der Bundesärztekammer weiter an der Gebührenordnung arbeiten, um mit Hilfe von praktischen Tests sowie Monitorings zu gemeinsamen Preisen zu gelangen, die allen Interessen Rechnung tragen“. Er sei überzeugt davon, „dass eine neue GOÄ auf Basis eines geeinigten Entwurfs von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe rasch umgesetzt werden sollte“. Quelle: ärztenachrichtendienst (änd), Autor/-in: js