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< Keine Prüfpflichten eines Arztbewertungsportals
06.01.2023 14:33 Alter: 1 year
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

COVID-19-Schutzimpfungen

Ab April in der Regelversorgung


 

 

COVID-19-Schutzimpfungen können auch im ersten Quartal in den Arztpraxen wie bisher verabreicht werden. Ab 8. April sollen sie dann in der Regelversorgung angeboten werden. Bis dahin gilt die Coronavirus-Impfverordnung. Mit der Verlängerung Ende 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium allerdings die Dokumentationsanforderungen verschärft. Bei der täglichen Dokumentation müssen Praxen die Anzahl der Impfungen nun auch aufgeschlüsselt nach den an die Omikron-Subtypen angepassten Impfstoffen melden. Das Impf-DokuPortal wurde entsprechend angepasst. Die KBV hatte die Abschaffung der täglichen Dokumentation gefordert, da diese weder angemessen noch zielführend ist.

 

Um die Impfungen ab 8. April in der Regelversorgung anbieten zu können, müssen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf Landesebene entsprechende Versorgungsverträge abschließen. Ferner wurde die COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen. Allerdings sind zukünftig Empfehlungen der Ständigen Impfkommission notwendig, die nicht alleine auf eine pandemische Situation ausgerichtet sind. Quelle: KBV am 6. Januar 2023

 

Keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr

 

Seit 1. Januar 2023 ist die COVID-19-Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist zum Jahreswechsel ausgelaufen. Sie war im März 2022 eingeführt worden und galt auch für Beschäftigte in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Ende November hatte das Bundesgesundheitsministerium beschlossen, sie nicht zu verlängern. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine Impfung kaum oder gar nicht vor der Übertragung der neuen Omikron-Varianten schütze.Quelle: KBV am 6. Januar 2023