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28.12.2022 11:05 Alter: 1 year
Kategorie: GKV-Szene, Medizinrecht

Corona-Schutzimpfung keine dienstliche Veranstaltung

Impfschaden kein Dienstunfall


 

 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die auf Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen (Az. 2 A 460/22), berichtet die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.

 

Die Klägerin war Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern. Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch nicht selbst Organisator des Vorgangs gewesen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 28. Dezember 2022