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< Einkommensteuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel 2022/2023
01.01.2023 15:39 Alter: 1 year
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Midijob-Grenze steigt ab Januar 2023

DATEV eG informiert


 

 

Bei sog. Midijobs (Verdienst bisher: 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro) steigt ab 01.01.2023 die Verdienstgrenze. Künftig dürfen monatlich bis zu 2.000,00 Euro verdient werden. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.

 

Hinweis

 

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro bewegen. Ab 01.01.2023 steigt diese Höchstgrenze auf 2.000,00 Euro. Bereits zum 01.10.2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben. Weil Midijobs sozialversicherungspflichtig sind, zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung und zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Aber für Midijobber sind die Beiträge im Vergleich zu regulär Beschäftigten stark reduziert. Die reduzierten Beiträge der Arbeitnehmer (im Vergleich zu regulär Beschäftigten) führen jedoch nicht zu geringeren Leistungen. D. h., Midijobber können die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Auch wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus. Hier gilt: Der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob. Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 27. Dezember 2022