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20.12.2022 15:30 Alter: 1 year
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Verlängerung bis Ende Juni 2023


 

 

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten, berichtet die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.

 

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nun hat das Bundeskabinett die Regelung per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert. Folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt:

 

  • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

 

Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht – dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.

 

Hintergrund: Die Verordnung soll sicherstellen, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Ebenso Verleiher sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmer zu halten. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs verschafft den Unternehmen und Beschäftigten Planungssicherheit und trägt zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei. Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 19. Dezember 2022