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18.12.2022 13:08 Alter: 1 year
Kategorie: Praxisfinanzen

Finanzbehörden: Weihnachtsfrieden in verschiedenen Bundesländern

Gilt nicht für Verjährungen und Säumniszuschläge


 

 

Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die folgenden Bundesländer (Stand 16.12.2022):

 

  • Hessen: vom 20.12.2022 bis 31.12.2022
  • Thüringen: vom 22.12.2022 bis zum 26.12.2022
  • Bayern: vom 22.12.2022 bis 01.01.2023
  • Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2022 bis 31.12.2022
  • Rheinland-Pfalz: 23.12.2022 bis 01.01.2023
  • Niedersachsen: 19.12.2022 bis 26.12.2022

 

Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet. Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung). Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen. Hinweis: Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 16. Dezember 2022