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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik
„Klimapakt Gesundheit“
Gemeinsam für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
Insgesamt 13 Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, darunter die Bundesärztekammer (BÄK), haben heute den „Klimapakt Gesundheit – gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz im Gesundheitswesen eintreten“ unterzeichnet. Der Pakt zielt darauf ab, den negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen und das Gesundheitswesen im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bezeichnete die Initiative als einen „dringend notwendigen organisationsübergreifenden Schulterschluss für mehr Klimaschutz“. Jetzt komme es darauf an, dass Bund und Länder alle Bereiche des Gesundheitswesens umgehend auf die Bewältigung der Folgen des Klimawandels vorbereiten, beispielsweise auf längere und intensivere Hitzeperioden. „Wir müssen insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Vorerkrankte und Kinder besser schützen. Zwingend erforderlich sind bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz in Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen, Kitas und Schulen. Konkrete Hitzeschutzpläne müssen unter Beteiligung der Gesundheitsberufe noch vor dem nächsten Sommer in allen Kommunen entwickelt werden“, forderte Reinhardt. Zudem verwies Reinhardt auf weitergehende Beschlüsse des Deutschen Ärztetags. So hatte sich der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin für ein klimaneutrales Gesundheitswesen bis zum Jahr 2030 ausgesprochen. Die Ärzteschaft forderte darüber hinaus, Gesundheitseinrichtungen an das Frühwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes anzuschließen und die Bevölkerung kontinuierlich über die Intensität klimabedingter Belastungsfaktoren zu informieren.
„In der gemeinsamen Unterzeichnung des Klimapaktes unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit, des GKV-Spitzenverbandes und der kommunalen Spitzenorganisationen liegt eine große Chance“, so Reinhardt. Über das Engagement der im Gesundheitswesen Tätigen hinaus gelte es nun, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen klimaneutralen und nachhaltigen Umbau des Gesundheitswesens auszugestalten und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.