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14.12.2022 17:59 Alter: 1 year
Kategorie: Medizinrecht, Privates Gebührenrecht

Abrechnungsprüfung

Richtige und wichtige Unterlagen


 

 

Im Rahmen der Abrechnungsprüfung eines Oralchirurgen hat das Sozialgericht München zu Ziffer GOÄ 2701 und zur Prüfung allgemein entschieden (SG München, Urt. v. 28.09.2022, Az. S 38 KA 5094/20). Danach bezieht sich der Wortlaut der GOÄ 2701 (GOÄ 1982) auf das Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, das Anlegen einer Verschlussplatte, einer Pelotte oder dergleichen. Erfasst von der Gebührenordnungsposition seien somit zunächst extraorale Maßnahmen, aber im Übrigen auch intraorale, so das Gericht. Aus der Aufzählung sei zu schließen, dass der Ansatz der Ziffer einen deutlichen Mehraufwand gegenüber der Ziffer 2700 voraussetze. Wenn Zweifel bestehen, ob ein entsprechender Mehraufwand vorliegt, ist das vom Vertrags(zahn)arzt nachzuweisen. Das SG zitiert hier gefestigte Rechtsprechung des BSG (v. 13.05.2020, Az.: B 6 KA 6/19 R). Im Laufe der Prüfung hatte der Oralchirurg auf mehrere Aufforderungen zur Vorlage der Behandlungsdokumentation nicht reagiert. Das erfolgte erst im Klageverfahren. Vor Gericht trug er sodann vor, die von ihm eingereichten Unterlagen seien ausreichend gewesen. Dazu gehörten Fallbeschreibungen, OP-Berichte und Röntgenaufnahmen von wohl eher mäßiger Qualität. Dazu stellte das Gericht fest, dass nicht der Vertrags(zahn)arzt, sondern die überprüfende Stelle bestimme und festlege, welche Unterlagen für eine sachlich-rechnerische Prüfung als notwendig erachtet werden. Die Karteikartendokumentation gehört dabei zu den am aussagekräftigsten und essenziellen Unterlagen, die zu einer Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (neben z. B. OP-Berichten und Röntgenaufnahmen) herangezogen werden können. Quelle: Dr. Dirk Erdmann (FVDZ Nordrhein) unter Bezug auf heller::kanter; Rechtsinformationen für Zahnärzte; RI-ZÄ / IV.2022; Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, mail@heller-kanter.de, www.heller-kanter.de

 

Wir wünschen Ihnen allen eine schöne weitere Vorweihnachtszeit, ein friedliches Fest, Gesundheit

 

und einen guten Start in das Neue Jahr 2023! Ihre Anna-Maria Kanter & Dirk Erdmann