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07.12.2022 14:12 Alter: 1 year
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Übernahme der Corona-Impfung in die Regelversorgung

Ärzte befürchten Chaos


 

 

Bereits in einem Monat könnten die Corona-Impfungen in die Regelversorgung kommen. Ärztevertreter befürchten dadurch Chaos in der Versorgung.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit plant offenbar, Corona-Impfungen bereits zum Januar 2023 in die Regelversorgung zu überführen. Derzeit sind die Immunisierungen in der Impfverordnung geregelt und es war geplant, diese bis April 2023 zu verlängern. Jetzt könnte sie bereits zum neuen Jahr von der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses abgelöst werden.

 

In der Ärzteschaft regt sich Widerstand: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach darauf hin, „dass dies ohne entsprechenden Vorlauf in der Praxis nicht umsetzbar sein und zu Chaos in der Versorgung führen wird“. Die Bestell- und Lieferwege in die Praxen müssten neu festgelegt werden. Außerdem seien die derzeit vorhandenen Packungsgrößen für die Regelversorgung nach der Pandemie nicht geeignet, da dies zu Haltbarkeitsverfall und Verwurf von Impfstoffdosen führen würde. Dringend gelöst werden müsse die Regressgefahr für Vertragsärzte. „Eine solche Überführung in einem knappen Monat ist insofern ausgeschlossen“, heißt es in dem Schreiben, das der Presseagentur Gesundheit vorliegt.

 

Bereits einige Tage zuvor hatte der KBV-Vorstand, ebenfalls per Brief, von Lauterbach eine Reduzierung der Dokumentation bei Corona-Impfungen gefordert. Vertragsärzte seien momentan verpflichtet eine tägliche impfstoffspezifische Meldung der durchgeführten COVID-19-Impfungen sowie über die Quartalsabrechnung eine noch umfangreichere Dokumentation an das Robert Koch-Institut vorzunehmen. Der hierdurch entstehende bürokratische Aufwand sei „weder angemessen noch zielführend“, heißt es in dem Schreiben. Auf die tägliche Dokumentation im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung kann aus Sicht der KBV „ohne Erkenntnisverlust“ verzichtet werden. Auch die numerische Zählung der durchgeführten Immunisierungen und die Angabe der Chargennummer könnten wegfallen. Quelle: univadis (pag / Presseagentur Gesundheit) am 7. Dezember 2022