Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Dr. Dr. Frank Wohl ist neuer Präsident der BLZK
05.12.2022 14:19 Alter: 1 year
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Befreiungsantrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2023 nur noch online

Info für angestellte ZÄ: FVDZ-Info-Mail "Unter der Lupe"


 

 

 

Wichtig für alle angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte: Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kann ab dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch und online gestellt werden. Die Antragstellung in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

 

Alle angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte werden zunächst grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 SGB VI). Erfüllen sie jedoch die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 SGB VI können sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und in einem berufsständigen Versorgungswerk Mitglied werden. Für jeden Tätigkeitswechsel ist ein neuer Befreiungsantrag erforderlich. Bislang konnte der Befreiungsantrag sowohl in Papierform als auch online gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Antragstellung zwingend nur noch elektronisch möglich. Die entsprechenden Onlineformulare sind über die jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke erhältlich. Quelle: RA Michael Lennartz, www.lennmed.de für FVDZ am 5. Dezember 2022