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29.11.2022 17:01 Alter: 1 year
Kategorie: Medien & Internet, Praxisfinanzen

Abmahnwelle wegen Google-Schriften auf Praxis-Webseiten

Dringende Empfehlung der Zahnärztekammer Nordrhein


 

 

In jüngster Zeit erhalten unter anderem auch Zahnärztinnen und Zahnärzte Abmahnschreiben, weil sie auf ihren Praxis-Webseiten durch die Einbindung kostenloser Schriftarten von Google (Google Fonts) gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Neben der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wird u.a. die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.

 

Auslöser der Massenabmahnungen ist möglicherweise ein Urteil das Landgericht München aus Januar 2022 (LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20). Die Münchner Richter entschieden unter anderem, dass ein Verstoß gegen Datenschutzrecht vorliegen kann, sobald Schriften von Google online auf der eigenen Webseite eingebunden werden. Bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten werde dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet. Das ganze Urteil im Wortlaut finden Sie auf dieser Webseite.

 

Die Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, die Praxis-Webseiten einer Prüfung zu unterziehen, ob Google Fonts entsprechend eingebunden werden. Dies ist im Internet auf einigen Seiten kostenfrei möglich. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sollte der Verstoß umgehend beseitigt werden.

 

Eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts im Einzelfall findet durch die Zahnärztekammer Nordrhein nicht statt. In den Medien ist jedoch bereits umfassend darüber berichtet worden, dass es sich bei diesen Abmahnungen um ein Massenphänomen handelt und dieses Vorgehen augenscheinlich rechtsmissbräuchlich ist. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, ist daher fraglich. Quelle: ZÄK-NR am 29. November 2022 („Kammer kompakt“)