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27.11.2022 13:26 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxisfinanzen

Feste Preise für TI-Finanzierung?

KBV-Vorschlag


 

 

Die Preise für Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur sollen künftig direkt zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern ausgehandelt werden. Einen entsprechenden Vorschlag hat die KBV Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach übermittelt. Dieser sieht vor, dass Anbieter von Komponenten wie Konnektoren, Kartenlesegeräten oder PVS-Modulen für digitale Anwendungen ihre Produkte zu keinem höheren als dem mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Preis veräußern dürfen. Ärzte und Psychotherapeuten wiederum bekämen den Betrag von den Krankenkassen erstattet. Das Verfahren ist vergleichbar mit der Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel. „Bei einem solchen AMNOG- und DIGA-ähnlichen Verfahren sitzen die richtigen Parteien am Tisch – die finanzierenden Krankenkassen und die TI-Anbieter“, erläutert der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

 

Gegenvorschlag zur TI-Pauschale

 

Die KBV hat den Vorschlag zusammen mit ihrer aktuellen Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Anfang der Woche in die politische Diskussion eingebracht. Damit reagiert sie auf einen Änderungsantrag von Politikern der Ampelregierung zum Gesetz, der Vorschläge zu einer Neuausrichtung zur Finanzierung der Digitalisierung enthält.

 

Laut dem Änderungsantrag sollen Praxen „zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten“ künftig eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Dabei soll sich die Höhe nach dem jetzigen Ausstattungs- und Preisniveau richten und für sechs Jahren gelten.

 

Für die KBV ist der Vorschlag untragbar. Ärzte und Psychotherapeuten müssten in Vorleistung gehen und zukünftige Kostenrisiken würden einseitig auf sie abgewälzt, kritisiert der Vorstand und fordert den Gesundheitsminister auf, eine Rücknahme des Änderungsantrags zu unterstützen. Das Gesetz soll noch im Dezember in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

 

Eine seit Jahren eingeforderte Ausgabenbegrenzung und der sinnvolle Einsatz von Beitragsmitteln für die Digitalisierung könnten nur gelingen, wenn den „einseitigen Preisfestsetzungsmöglichkeiten der Anbieter“ von IT-Komponenten und Diensten durch adäquate Maßnahmen begegnet werde, heißt es in dem Brief an Lauterbach. Mit dem Vorschlag der KBV könne den Entwicklungen wirksam begegnet werden.

 

Vorteile des KBV-Vorschlags

 

So könne der GKV-Spitzenverband gegenüber den Anbietern auf einen möglichst wirtschaftlichen Preis hinwirken. Der Anbieter wiederum könne die Höhe des von ihm verlangten Preises im Einzelnen begründen, da er die Kosten für die Produktion etc. kenne. Für die Praxen wären die Kosten für die erforderliche TI-Ausstattung ein Durchlaufposten und die von der Politik gewünschte Digitalisierung verlaufe für sie kostenneutral.

 

Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass die KBV und der GKV-Spitzenverband Erstattungsbeträge für die unterschiedlichen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur aushandeln, die die Praxen erhalten. Diese Beträge sind für die Hersteller nicht bindend.

 

Vorschlag der KBV zur künftigen Finanzierung der TI

 

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die jeweiligen TI-Anbieter vereinbaren für alle Krankenkassen einen für den vertragsärztlichen Bereich verbindlichen Preis für die einzelnen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur (TI). Dieser Preis ist nicht statisch, sondern kann nach Ablauf eines Jahres angepasst werden.

 

Die Anbieter dürfen ihre Komponenten und Dienste zu keinem höheren als dem vereinbarten Betrag veräußern. Die Ärzte und Psychotherapeuten erhalten den Betrag wie bisher von den Krankenkassen erstattet.

Vorteile:

 

  • Verhandlungen auf Augenhöhe: Der GKV-Spitzenverband führt die Verhandlungen mit den einzelnen TI-Anbietern und nicht wie bislang mit der KBV, die kaum weitergehende Informationen über die Produkte als die Preislisten der Anbieter hat. Gegenüber den Anbietern kann der GKV-Spitzenverband auf einen möglichst wirtschaftlichen Preis hinwirken. Der Anbieter kann die Höhe des von ihm verlangten Preises im Gegensatz zur KBV im Einzelnen begründen, da er die Kosten für die Produktion etc. kennt.
  • Für Praxen kostenneutral: Die Kosten für die erforderliche TI-Ausstattung – die ein Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben muss – sind für ihn ein Durchlaufposten und die von der Politik gewünschte Digitalisierung verläuft für ihn kostenneutral. Er hat anders als bei einer Pauschale kein Risiko, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Er wird ebenso wenig übervorteilt, wenn die tatsächlichen Kosten für einzelne Komponenten und Dienste niedriger sind als die Pauschale.
  • Keine Black Box für Praxen: Anders als bei einer Pauschale, die sich nach den in der Vergangenheit vereinbarten Pauschalbeträgen richtet und von denen niemand weiß, ob sie die nächsten sechs Jahre auskömmlich sind, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten den Preis komplett erstattet. Zugleich wird sichergestellt, dass von den Herstellern geforderte Preissteigerungen für inflations- und anforderungsbedingte Erweiterungen in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten am 26. November 2022